Also: kurzer Hintergrund zu meiner Antwort, war früher mal am Gymnasium und wahnsinnig schlecht in Mathe, auf der Realschule auch nicht geglänzt aber Jahre später in meiner Allgemeinen Fachgebundenen Hochschulreife über eine staatliche Berufsoberschule 11 Punkte in der Abschlussprüfung gehabt.

So, nun zu dir, das wichtige meiner Meinung nach, ist die Einstellung zu dem Fach. Versuche dich dafür zu begeistern mit Zahlen zu spielen, und wie die Logik irgendwo immer erkennbar ist.

Dann sei aufmerksam im Unterricht, denke mit und versuche es sofort zu verstehen. Wenn es nicht gleich klappt, dann frag so lange nach, bis dus raffst, egal wer dumm schaut.

Das ist essentiell, denn dir das zu Hause anzueignen dauert viel zu lange. Dafür wird der Kerl vorne an der Tafel mit der Beamtenpension bezahlt.

Wenn du es verstanden hast, dann musst du es am Besten täglich wiederholen, wenn auch nicht lange, aber es ist wirklich ne Übungssache, Zusammenhänge zu verstrehen, gerade, wenn es um die Anwendungsfragen geht, die man nicht ohne Übung bearbeiten kann, da du die Zusammenhänge zwischen den Worten und den Lösungswegen nicht verstehst.#

Wenn du dazu bereit bist, dann nimms, kann einem dann sehr leicht fallen und sogar Spaß machen, weil es nicht zu fordernd ist und gute Resultate erzielt.

Aber du musst dahinter bleiben. Ich bin beispielsweise ein Mensch, verstehe ich die Logik hinter etwas, dann fällt es mir sehr leicht das zu lernen. Dagegen bin ich eine Niete im Auswendiglernen! Musst du selber abschätzen, aber bleib immer motiviert, Einstellung ist da alles!

...zur Antwort

Bitte schön:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird; 2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt. (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

...zur Antwort

Hi,

also kurzer Hintergrund zum Verständnis für dich. Ein Makler hat immer das Anrecht auf die Provision, sobald du die Adresse von ihm erfahren hast. Gerichtliche Absicherung des Maklers hierzu ist sein Maklersystem über welches er dir ein Exposé schickte, für dich ausdruckte und mitbrachte oder eine E-Mail verschickt hat. (Manche Systeme können auch die Telefonate dokumentieren bzw. dass ihr telefoniert habt)

Da ist es dann unerheblich, ob ihr danach das Objekt nochmals ohne Provision gesehen habt.

Hättet ihr das vorab schon gesehen, lägen die Tatsachen anders.

Kam es zu keinem Brief- oder E-Mailwechsel und zu keinem Exposé wankt natürlich die Nachweisbarkeit des Maklers dass ihr die Adresse von ihm kanntet und somit auch das Recht auf Provision. Soviel generell dazu was einem Makler das Recht gibt als NACHWEISmakler (was alle sind) Nachweise zu erbringen, eine Provision zu verlangen.

Solltet ihr trotz dessen versuchen, das hinter dem Rücken des Maklers zu machen, kann ich davon nur abraten. Sind alle Nachweise von ihm erbringbar, seid ihr wegen Betruges dran (das schränkt für immer eure berufliche Geschäftstätigkeit ein, zzgl. Strafe oder Haft, zzgl. Zahlung der Provision und Gerichts- sowie Anwaltskosten usw)

Ein Makler darf maximal 3% vom Verkäufer und 3% von Käufer des Kaufpreises verlangen (die 3% des Verkäufers werden häufig auf den Kaufpreis gehauen).

Auch wenn das ein Posten ist, den man sich gerne sparen würde, ich würde nicht davon abraten.

Noch ein weiterer Tipp am Rande, der Maklerberuf ist kein Lehrberuf, jeder der 800€ für die Gewerbeanmeldung besitzt, Schuldenfrei und nicht vorbestraft ist, darf makeln. Nach einiger Zeit fallen Maklern dann auch hochwertigere Objekte beispielsweise Verkauf usw in den Schoß, unabhängig von Wissen, Ausbildung und Können. Achtet vor allem bitte unbedingt darauf, ob der Makler ein richtiges Büro hat, da 80% vom Wohnzimmer aus arbeiten mit Excel Tabellen usw (welche nicht ausreichen umgerichtlich eine Provision zu erwirken, da nur die Maklersoftware als Nachweis ausreicht). Wenn der Makler schonmal kein Büro hat, undbedingt den Worten niemals trauen und lieber 1000€ mehr einplanen, für einen eigenen Gutachter, denn: Diese Sorte Makler will nur das schnelle Geld. (Auch ein Büro ist kein Nachweis für Qualität und Ehrlichkeit, aber man erkennt schon sehr viel daran).

Grundsätzlich gilt noch: Makler haben oftmals von allem, was ihre Provision übersteigt rechtlich keine Ahnung von allen Modalitäten, also auch hier, über Rechte und Pflichten beim Hauskauf selber recherchieren, dazu lieber alle Aussagen ebenfalls nachrecherchieren und Abmachung über mögliche Reparaturen usw wie: "Das wird noch gemacht!" oder "Ich rede darüber mal mit dem Eigentümer" immer schriftlich geben lassen um ihn haftbar zu machen.

Der Kunde des Maklers ist IMMER der Eigentümer, da dieser die Objekte hat. Interessenten sind durchlaufende Posten die zufällig bezahlen müssen und es gibt genügend Interessenten, so dass es den Makler nicht interessiert, WER dafür zahlt, solange er zahlt und der Eigentümer zufrieden ist.

Also, lieber alles selbst recherchieren, nie Vertrauen und auch Finanzierungen usw. lieber selber nochmals prüfen, falls der Makler das anbietet (er richtet sich häufig an Banken mit dicken Provisionen für die Vermittlung)

Sonst noch viel Erfolg beim Hauskauf ;-) Schonmal überlegt selbst zu bauen? Ihr wisst nie was ihr bekommt und die komplette Vergangenheit des Objektes. Selber bauen ist zwar aufwändiger und teurer, aber da könnt ihr sicher sein (abgesehen von Baupfusch) dass ihr auch genau das kriegt, was ihr wollt ohne versteckte Mängel durch die GEschichte der Vorbesitzer des Hauses.

...zur Antwort

Hi,

also ohne jetzt mal eine bindende Antwort für dich abzugeben (das ist bei jeder Person unterschiedlich, wie sie es verträgt) ich übernehme auch keine Haftung ;-)

Aber bei MIR PERSÖNLICH ist es so, dass wenn ich Blut Spende, noch am gleichen Abend Fitness mache, sogar mit Einbezug des Armes, an welchem ich punktiert wurde. Am nächsten Tag sowieso.

Ich gehe außerdem zusätzlich regelmäßig Plasmaspenden, was an meinem Center beides angeboten wird (was natürlich etwas unterschiedlich ist, da man viel der Flüssigkeit wie rote Blutkörperchen und Kochsalzlösung) zurück erhält für den FLüssigkeitshaushalt) und bin auch danach sofort fähig 15 km zu laufen.

Achte aber auf deinen Flüssigkeitshaushalt, trinke genug.

Wenn du dir noch etwas unsicher bist, ob das bei dir genauso wie bei mir ist, dann verschieb deinen Sport auf einen Zeitpunkt, andem du nicht alleine bist, damit sich jemand um dich kümmern kann.

...zur Antwort

Also juristisch gesehen ist ein Verein ohne Eintragung kein Verein. Wenn ein Freund ein Päärchen trauen würde ohne das Standesamt, dann ist die Ehe auch nicht rechtskräftig.

Wie siola55 schon sagte, ist die Haftung eine wichtige Frage.

Um den Verein eintragen zu lassen brauchst du mindestens 7 Gründungsmitglieder, eine Vereinssatzung (Mustersatzungen findest du im internet zu Hauf) Diese Satzung muss klar den Zweck des Vereines benennen und auf welchem Wege dieser Zweck erreicht werden soll.

Die Satzung kannst du dann vorab kostenfrei bei dem zuständigen Amtsgericht (abhängig von Vereinssitz und dieser richtet sich immer nach dem Sitz des 1. Vorstandes) prüfen lassen.

Ist die Satzung fomal ok berufst du eine Mitgliederversammlung ein, dabei werden dann die Vorstandsorgane gewählt, Kassenwart etc. Alle 7 Mitglieder müssen handschriftlich auf der Satzung unterschreiben. Mit der Satzung gehst du dann zu einem Notar (verpflichtend) der den Rest übernimmt.

Sobald das Amtsgericht grünes Licht gibt (das kann einige Zeit dauern, stellenweise bis zu Monaten), dann ist der Verein eingetragen und somit gegründet.

Noch wichtig: Zum Thema Spenden empfangen. Hierzu musst du die Vereinssatzung dem Finanzamt vorlegen und einen Gemeinnützigkeitsstatus beantragen (also nicht e.V. sondern dann g.e.V.). Das Finanzamt muss aber anhand der Satzung GENAU erkennen, welchen gemeinnützigen Zweck man verfolgt. Habe da selber die Erfahrung gemacht, dass es vorerst noch zu einem regen Briefwechsel/ Emails und Telefonaten mit dem Finanzamt kommt, bis alle Fragen geklärt sind.

Erst bei Zustimmung des Finanzamtes darfst du Spendenquittungen ausstellen und Spenden empfangen. Erst dann erhalten Spender Steuerbegünstigungen und erst DANN haftest du nicht mehr persönlich für die Spendengelder. Das ist wichtig.

...zur Antwort

Hi,

ich kann deine Situation sehr gut verstehen, bei der Fülle an Berufen und Richtungen ist es schwer sofort das Richtige für sich zu finden.

Vorab fehlen mir aber noch einige Daten, die wichtig für die Beantwortung der Frage sind:

  • Wie alt bist du?
  • Welchen Schulabschluss hast du und welchen Notendurchschnitt (leider sagt das weniger über dich aus, ist aber vielen Arbeitgebern wichtig)?
  • bist du kommunikativ?
  • bist du gewissenhaft und detailgenau?
  • magst du es mit Menschen zu arbeiten/ kommunizieren?
  • bist du handwerklich begabt oder siehst du dich weniger im Handwerk?
  • möchtest du körperlich arbeiten oder lieber im Büro?
  • bist du verantwortungsbewusst?
  • hast du Spaß dabei Neues zu lernen und keine Angst vor Herausforderungen?
  • Welche Berufserfahrung hast du bereits gesammelt?

Wenn du mir das beantwortest, können wir gerne weitersprechen und ich kann dir einige Bereiche Vorstellen und eventuell hilfreiche Tipps geben.

...zur Antwort

Quantitatives Wachstum: Wir hatten bereits Ansätze eines quantitativen Wachstums durch das Verbot von FCKW und vermeidung der Bodenverschmutzung durch Schwermetalle wie Blei usw, ich denke auch der Atomausstieg zählt dazu. Das Problem ist, dass aktuell es wirtschaftlich nicht im Interesse jeden Landes liegt seine Wirtschaft ökologisch zu orientieren (siehe USA und China), also quantitativ kann man auch nachhaltig im ökologischem Sinne sehen. Qualitatives Wachstum ist dass man gewährleistet pro Kopf der Bevölkerung ein gleich verteilte und mögliche Zunahme der Bedürfnisse durch Produkte (auch Arbeitsplätze Einkommen, Vermögensverteilung)erreicht, dabei soll die Sauberkeit der Umwelt dauerhaft mindestens gleich bleiben oder steigern.

Das halt also im Grunde genommen nichts mit "mehr" und "besser" zu tun. Als Vergleich kannst du gern mal Club of Rome googlen, die befassen sich seit ich glaub 1972 damit.

Ich hoff das hilft dir

...zur Antwort