Wir sind seit langer Zeit verheiratet und haben zwei verschiedene Hauptwohnungen. Ich bin bereits im Ruhestand während meine Frau noch arbeitet. Seit Beginn meines Ruhestandes habe ich mich in unserem gemeinsamen Haus an der Ostsee angemeldet und wohne dort auch überwiegend.
Meine Frau ist noch immer mit Hauptwohnsitz in unserer gemeinsamen Wohnung in Hamburg gemeldet. In der sie zumindest in der Woche arbeitsbedingt wohnt.
Da nun keiner von uns mehr eine Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) hat, muss auch keiner Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Jetzt soll sich einer von uns mit einem Nebenwohnsitz bei dem Partner anmelden.
Ist es nicht so, das jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz frei wöhlen darf. Dies ist doch so im Grundgesetz verankert. Gilt das Grundgesetz für Eheleute nicht?
Wer kann Auskunft darüber geben, wie es sich in diesem Fall tatsächlich verhält?
Was sind die Konsequenzen, wenn sich keiner von uns mit Nebenwohnsitz anmeldet?