Also, erst einmal vielen Dank für die Kommentare. Er war gerade hier!
Also, einen Gerichtsvollzieher kann man auch in 1 Cent-Stücken bezahlen. Sogar in 1-Cent Briefmarken. Es ist nur wichtig, dass die Forderung beglichen ist - und er muss die Sachen wegtragen können. Sollte es ihm nicht möglich sein, kann er auf Kosten des Gläubigers den Abtransport organisieren!