Als Vermieter hast du die bereits genannten Kosten für die Instandhaltungsrücklage und die Verwaltung der Wohnung. Diese dürfen z.B. beide NICHT auf den Mieter umgelegt werden und bleiben dir hängen.
Die Einkünfte musst du natürlich als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern.