Hallo,

da Du schreibst es handelt sich um einen flüchtigen Bekannten würde ich es darauf ankommen lassen was passiert wenn ihr nicht zahlt denn für mich stellt sich die Sache etwas anders dar.

Ihr habt darauf hingwiesen daß etwas passieren könnte und darum gebeten dem vorzubeugen, Vorsorge zu treffen. Der Vermietende hat mit seiner Ablehnung einen möglichen Schaden zu vermeiden gewußt welches Risiko er eingeht und für mich liest es sich so als hätte er damit spekuliert (€5,00 Geldforderung pro Person).

Und als dieses Gespräch statt fand wart ihr zu zweit womit ihr in einer etwas besseren Position seid da Deine Freundin dieses bestätigen kann.

Da bin ich gespannt wie es ausgeht.

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Ich habe Ware bestellt/ gekauft und auch bezahlt. Diese Ware ist, da ich inzwischen umgezogen war von einem ehemaligen Mitmieter des Hauses als Annahme verweigert worden und somit bei nie angekommen. Auf meine Anfrage die Ware nochmalig zu zustellen kam eine Negierung des Lieferanten. Eine Anzeige bei der Polizei wegen Betruges wurde von Seiten der Behörden auf Grund der Annahmeverweigerung dem Tatbestand des Betruges nach zurückgewiesen und als Betrug nicht erfüllt abgelehnt.

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Das liegt dann vermurlich daran, daß Du eine Mischbatterie für die Wärmeregelung des Wassers noch dazwischen hast.

Dieses Problem hatte ich mit meiner MB von ..., sorry weiß nicht mehr wie sie heißt und welche Firma, jedenfalls gleiches Problem trotzdem ich weder aus Gastherme noch Durchlauferhitzer mein warmes Wasser beziehe.

Trotz des tollen Monteurs welcher sich das ganze ewig beguckte und abschließend austauschte, the same.
Inzwischen damit zu regeln gelernt, ist zwar nicht das non plus ultra aber bei mir geht es.

Viele Grüße

mo...

 

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Das ist ein Wohnberechtigungsschein nach welchem Du lt. Tabelle siehe Link

http://www.gesetzesweb.de/WoGG.html

bestimmte/ n Kriterien erfüllen/ unterliegen mußt bzw. der zu beziehende Wohnraum.

Zum Beispiel unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen damit Du überhaupt einen Wohnberechtigungsschein bekommst, die Wohnung bestimmte Merkmale aufweisen etc. pp.

Zitat:

§8 (1) Bei der Gewährung des Wohngeldes wird die Miete oder Belastung insoweit nicht berücksichtigt, als sie monatlich folgende Höchstbeträge übersteigt: ...

Ich hoffe dies hilt Dir etwas weiter!

 

Viele Grüße

mo...

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Also zu den Fristen insgesamt kann ich da leider nichts sagen, richtig ist jedoch daß Du wechseln kannst mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Was meine Anregung dazu wäre damit es schneller geht, einfach mal nachschauen ob Du Dir die Antragsunterlagen der KK auch aus dem Netz herunterladen kannst.

Dieses ist ja schon sehr häufig möglich.

lg mo....

 

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Hallo,

ich befinde mich vom Status her in ähnlicher Situation.

Meine Erfahrung ist, daß es trotz Überlastung sehr schnell gehen kann.

"Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es zurück."

1. Kennst Du Deine AP bei den Ämtern "persönlich", damit meine ich hast Du mit denen schon einmal vis a vis Kontakt gehabt?

2. Hängt es oft wirklich nur an Kleinigkeiten, daß es im E- Fall nicht schneller geht.

3. Hast Du die dienstlichen Telefonnummern Deiner Bearbeiter?

4. Von Fristsetzungen würde ich absehen dafür aber wenn es länger als 6 Wochen dauert kostruktiv nachhaken woran es hängt, respektive mich dann mit der nächst höheren Stelle in Verbindung setzen.

5. Meine meist positive Erfahrung sagt mir, daß es besser ist mit den Menschen dahinter auch wie mit einem Menschen umzugehen. Schildere Deine Situation bei einer persönlichen Vorsprache von Mensch zu Mensch. Das hinterlässt oftmals mehr Ein-/ Nachdruck und Wirkung.

Nun könnte man meinen, ich gehörte zu den Menschen die mit sich machen lassen, Denkste!

Aber das dann erst wenn es so weit ist und/ oder angebracht, sprich sich den Vorgesetzten zuwenden, Beschwerden schreiben etc. pp. oder wie ich es auch schon tat, lauter werden wenn es sein muß.

Aus einem meiner persönlichen Fälle:

Grundsicherung zur Rente beantragt beim Soz. Die Mitarbeiterin war echt einzigartig und Oberklasse. Trotz vorliegendem Rentenbescheid fragte sie mich bei jeder Vorsprache nach meinem Arbeitslosenbescheid bis ich sie schließlich angebrüllt habe und mich an die Vorgesetzte wandte.

Viel später stellte sich heraus womit sich diese Mitarbeiterin beschäftigte an Stelle Anträge ordnungsgemäß zu bearbeiten. Sie betrog Antragsteller/ Anspruchsberechtigte und das Soz durch Manipulation in Größenordnugen welche schließlich zu ihrer Entlassung führten und das die Staatsanwaltschaft ermittelte.
Aber dies, so hoffe ich, ist nicht Gang und Gäbe bzw. beispielführend.

Fristen kannst Du immer setzen, ob Du damit Erfolg hast oder ob es dafür eine Rechtsgrundlage/ Rechtssprechung nach §§ sowieso gibt entzieht sich allerdings auch meiner Kenntnis.

Einen Schönen Sonntag

 

 

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Zum letzten Kommentar!

Nein, Du musst den Betrag für den V- Bescheid nicht bezahlen da es eindeutig lt. Deiner Schilderung nicht Dein Verschulden ist, daß dieser überhaupt erwirkt wurde. Du hast fristgerecht überwiesen und für die Schnarchnasen, die den Rest verbockt haben bist Du nicht verantwortlich und nicht haftbar zu machen, und kannst dies beweisen.

Ich an Deiner Stelle würde im Vorfeld schon einmal anrufen und den Sachverhalt telefonisch darstellen damit die Mühlen gar nicht erst weiter laufen. Und natürlich wie die anderen vor mir schon schrieben die Kopie der Überweisung, Widerspruchsformulare ausgefüllt an die zuständigen Stellen schicken.

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P. S.

  • Prüfung des MB

Bei der Erwirkung eines Mahnbescheides wird NICHT geprüft ob die Forderung gerechtfertigt ist! Es wird NUR geprüft ob die Antragsunterlagen in Ordnung sind NICHT auf den Sachverhalt.

Dies bedeutet, im Grunde kann jeder gegen jeden einen Mahnbescheid erwirken in der Hoffnung der Gegner kümmert sich nicht und man kann dann mit dem erwirkten Titel beitreiben.

  • Rechtsprüfung,- wirksamkeit

Eine Prüfung erfolgt erst nach dem Deinem Widerspruch , evt. durch ein/en Gericht/ Richter denn dann muß die DID begründen und nachweisen, daß der MB rechtens ist und Du Deiner Pflicht nicht nachgekommen bist.

  • Verträge

Grundsätzlich sind nach Gesetzeslage alle Verträge frei. Das heisst, Inhalt, Form (mündlich, schriftlich) können gestaltet werden wie es den Vertragsparteien beliebt. HGB/ BGB, schließen meines Wissens nur Sittenwidrigkeit und kriminelle Handlungen aus. Letzteres in der mündlichen Vertragsform ohne Zeugen nicht zu beweisen. Angeraten wird, Verträge schriftlich nieder zu legen wegen der späteren Realisierung. Des Weiteren sind Verträge Willenserklärungen die der Zustimmung aller Parteien und deren Unterschrift bedürfen.

  • Dein Fall

In Deinem Fall ließt es sich wie etwas vergessenes, nicht beabsichtigtes weshalb Du den DID an der Backe hast. Es wäre genauso gut möglich Du wärest insolvent und könntest der Forderung gar nicht nachkommen ob nun berechtigt oder nicht.

Eine Ratenerhöhung, was ein Quatsch koppschüttel

Also flinke Füße ava1980!

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Ich stimme meinen "Vorschreibern" ausnahmslos zu. Lege auf jeden Fall Widerspruch ein. Nimm die Unterlagen der Vereinbarung und der Einigung zu der Erhöhung, kopieren und an das zuständige Mahngericht schicken unter der Option "Ich widerspreche der Forderung insgesamt"!

Wenn sie dann etwas wollen, müssen sie Dich verklagen um Recht und einen Titel zu bekommen was nach meiner Einschätzung recht gut zu Deinen Gunsten aussieht denn der DID hätte Dich genauso gut noch einmal erinnern können, außerdem mußt Du einer Erhöhung nicht zustimmen wenn sich Deine Einkommensverhältnisse nicht grundlegend verbessert haben.

Viel Erfolg!

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