Wenn der Schaden von der Versicherung bezahlt worden ist geht das Handy oder jeder andere Gegenstand in das Eigentum der Versciherung über. Auch in diesem Fall also ist das in Ordnung.
Mfg
Modellfieger3
Wenn der Schaden von der Versicherung bezahlt worden ist geht das Handy oder jeder andere Gegenstand in das Eigentum der Versciherung über. Auch in diesem Fall also ist das in Ordnung.
Mfg
Modellfieger3
Hallo,
also, da ich selber Versicherungsfachmann bin hier eine nach Versicherungsvertragsgesetz gültige Info bzw. Beantwortung der Frage zu Beitragsfreistellung und Kündigung bei LV und RV Verträgen.
Nach obigen Gesetz, die für jede Gesellschaft bindend ist, kann man jederzeit eine Beitragsfreistellung beantragen, es wird dann eine sogenannte beitragsfreie Versicherungssumme gebildet die man per Nachtrag schriftlöich mitgeteilt bekommt, finaziell ist kein Nachteil zu befürchten da zwar keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden jedoch das vorhandene Kapital sich weiter durch Überschüsse und den ssognannten rechnungszins vermehrt. Am Ende der Vertrgslaufzeit wird dann das Geld in Form von Kapital bzw. einer lebenslangen Rente ausbezahlt.
Gerne bin ich bereit tel. oder anderweitig noch weiter zu informieren, Tel. 08761-334567 bzw. roland.meyer@wwk.de.
Hallo, Zu der Problematik, mit den Einzelleistungen, es ist richtig das es nur sogenannte Paketleistungen gibt, also in diesen Tarifangeboten der Versicherer werden immer mehrere Leisutungen in einem Paket angeboten.
Ich als Versicherungsfachmann kann hier nur den Tarif "AN" der Bamenia empfehlen. Es werden 80 % der Kosten für ambulante Behandlung durch Naturheilärzte erstatett so wie weitere Leistungen. Es würde hier den Rahmen sprengen alles aufzuzählen. Nähere Info bzw. Angebote kann ich gerne zur Info zusenden. Sie können mit mir Kontakt aufnehmen per e-Mail unter roland.meyer@wwk.de oder über Tel. 08761-334567. Zur Angebotserstellung bzw. Beratung benötige ich noch einige Angaben, z. Bsp. Geburtsdatum, Adresse, Fam. Stand, etc.
Zu den weiteren Fragen:
Was muss ich beachten bei Absachluss: Antwort: Der Vermittller haftet für seine Beratung und es muss ein Beratungsprotokoll erstellt werden. Der Versicherungsnehmer hat einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Schadenerersatz bei Falschberatung.
Voraussetzung für Leistungserstattung:
Antwort: Belege einsenden, kann auch Fotokopie sein.
Gibt es Wartezeiten:
Ja, je nach Tarif bis zu 8 Monaten.
Mfg
Roland Meyer WWK Versicherungen
Wer behauptet das denn?
Grundsätzlich sind in der privaten Unfallversicherungen alle Sportarten mit versichert, dies ist im VVG hinterlegt und kann eingesehen werden.
Ausschlüsse gibt es nur bei besonders gefährlichen Sportarten, wie z. Bsp. Fallschirmspringen, Tauchen oder Rennfahrten wo es auf die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ankommt.
Hoffe damit die Frage geklärt zu haben, für noch weitere Fragen stehe ich auch per e-Mail unter roland.meyer@wwk.de gerne zur Verüfung.
Mfg
Roland Meyer modellflieger3