Es wird nicht ganz klar, wer ist hier der Unterhaltspflichtige?
"Tatsächlich wurde aber vom Unterhaltspflichtigen eine höherer Summe an die Unterhaltsempfängerin gezahlt."
Es ist nur strafrechtlich relevant, wenn du wissentlich Falschauskünfte gegeben hast oder hättest wissen können, dass die Aussage nicht stimmt.
Unabhängig davon ist es wahrscheinlich, dass entsprechende Rückzahlungen fällig werden... .
Meist ist es am besten, die Karten auf den Tisch zu legen.
Wenn es möglicherweise um strafrechtliche Dinge geht, ist es gut einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Ich hoffe, dass sich das Thema schon für dich erledigt hat.