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mnihkak

07.02.2011
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mnihkak
07.02.2011, 11:24
Kann der Arbeitgeber seinen Anteil an der Sozialversicherung dem Arbeitnehmer abziehen?

Ist eine Vereinbarung gültig, die den Arbeitgeber berechtigt, für eine Sonderzahlung die gesetzlich geregelte Zahlung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung dem Arbeitnehmer vom Auszahlungsbetrag abzuziehen?

...zum Beitrag
Antwort
von mnihkak
07.02.2011, 14:26

Die Vereinbarung lautet: "Sollte der Jahresumsatz höher als der Betrag ... sein, wird am Ende des Jahres eine Provision von ... % fällig. diese wird ohne den Arbeitgeberanteil von 20 % ausgezahlt." Es wurde ein Bruttobetrag als Einmalzahlung abgerechnet und alle Abgaben in der Abrechnung korrekt aufgeführt. Das Nettogehalt wurde dann jedoch um den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung gekürzt, so dass ich sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil bezahlt habe. Geht das? Immerhin ist es eine gesetzliche Regelung, ass der Arbeitgeber die Hälfte bezahlt.

...zur Antwort
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