Antwort
Urlaubsgeld = vertragliche, freiwillige Leistung
Urlaubsentgelt = gesetzliche Pflicht zur Bezahlung des Urlaubs
Urlaubsabgeltung = Wertersatz des nicht genommenen Urlaubs
Auch hier beschrieben: http://anwalt-arbeitsrecht-ktr.de/fragktr-urlaubsgeld/
BG mm