Ich habe mal auf der Internetseite des Zolls nach "vorübergehende Verwendung" geschaut. Dort steht, dass die maximale Verwendungsfrist 24 Monate beträgt. Im konkreten Fall sprechen wir von 7 Jahren. Vermutlich kommt da eine Befreiung von Einfuhrabgaben nicht in Frage?
Hinzufügen sollte ich, dass es sich im konkreten Fall um Heizungsanlagen handelt. Die Marge der Elektroinstallteure kenne ich in diesem Fall. Diese liegt bei ca. 25%. Diese verdienen natürlich zusätzlich über Installation und Wartung. Unklar ist mir, wie viel der Großhandel auf dessen EInkaufspreis aufschlägt?
Sorry, ich habe mich vermutlich nicht eindeutig ausgedrückt:
Die Versicherung der Stadtwerke übernimmt die tatsächlich angefallenen Kosten, möchte aber nicht das Delta zum tatsächlichen Schadenswert, der im Vorfeld durch deren Gutachter auf Basis der Handwerkerangebote erstellt wurde, begleichen. Wenn ich bei einem Mieterwechsel die Türblätter und -zargen austausche, damit diese wieder im Zusand vor vorm Wasserschaden sind, bleibe ich also auf den Kosten sitzen.
Muss die Versicherung den Wert aus dem Gutachten oder nur die tatsächlich verursachten Kosten ersetzen?
Vielen Dank für die vielen guten Hinweise. Lasst mich mal zusammenfassen, was sich daraus ergibt:
Eine Maschine und ein Telefon, die der Ehemann für das Gewerbe angeschafft hat, werden an die Ehefrau zum Buchwert verkauft. Da die Ehefrau ein Kleingewerbe anmeldet, damit nicht umsatzsteuerpflichtig ist, kann sie die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückverlangen. Oder gibt es einen anderen Weg?
Evtl. anfallende Gewinne müssen versteuert werden. Da die Gewinne des Ehemanns aber gleichzeitig Verluste der Ehefrau sind, ist das ein Nullsummenspiel, richig?
@hoermirzu: Danke für Teil 1 deiner Antwort. Teil 2 ist schon sehr frech. Traust du dich auch nur im Internet...