So, ich unplugge jetzt für 2 Wochen...
vielen Dank für die vielen Antworten, Euch allen ein schönes Wochenende + weiterhin viel Vergnügen hier!
LG
Michael
und denkt immer daran: Trolle darf man nicht füttern!
So, ich unplugge jetzt für 2 Wochen...
vielen Dank für die vielen Antworten, Euch allen ein schönes Wochenende + weiterhin viel Vergnügen hier!
LG
Michael
und denkt immer daran: Trolle darf man nicht füttern!
nein, das Verabreichen des guten alten Hängolin stellt heute eine Körperverletzung dar...
man kann den Jungs doch nicht jeden Spaß nehmen, die Wahl zur Miss Gitterstab ist nunmal lustiger als DSDS...
und Deutsch + English... meine 3 Lieblingsfächer!
... aber ich würde ja lieber "bitte keine Werbung" ankleben...
Dein Freund hat sich strafbar gemacht - wenn der Sex mit Wissen/Zustimmung Deiner Eltern stattgefunden hat: die ebenfalls...
das Kind entziehen? da müssten schon wirklich schwerwiegende Gründe vorliegen...
ansonsten: das war dann wohl eine kurze Kindheit - willkommen in der Verantwortung des wahren Lebens.
Hi, Leniiii!
Mit Latein wird das kompliziert, da Du Texte meist nicht wörtlich übersetzen kannst, ohne den Sinn zu verfälschen...
wenn Du mal einen guten Übersetzer für andere Sprachen, auch ganze Texte, suchst, nimm den von Prompt (http://www.online-translator.com/)
typische deutsche Billig-Soap ohne Schauspieler, Regie und Gehirn...
die Frage müsste doch eher lauten:
war er wirklich Gottes Sohn, konnte er wirklich Wunder vollbringen, gibt es Gott?
wie wäre es damit: ich kann so schlecht lügen
es ward ein Troll geboren,
er liegt uns in den Ohren...
es ward ein Troll geboren,
er liegt uns in den Ohren...
wenn EMS Dir das nicht sagen kann, versuche ich es mal...
zwei Flughäfen, von Grenada geht Deine Sendung momentan nach Frankfurt?
nur so ein Tipp...
von welchem Himmel sollte sie denn fallen?
das ist ja wie mit dem Universum... das Universum endet, und was ist dahinter? Nichts? Geht das?
apa wih mannn ferhütthunksmiddle schraipt dasss sollde mannn schohn wisn, oda?
lasst bitte mal die Schülerfragen, Kinder.
Hi!
§78 StGB - Verjährungsfrist
Absatz 3: Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind
zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind
zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zehn Jahren bedroht sind
fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis fünf Jahren bedroht sind
drei Jahre bei den übrigen Taten
§ 176 - Sexueller Missbrauch von Kindern
Absatz 1: Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Nach diesen Paragraphen verjährt der Missbrauch von Kindern nach zehn Jahren.
Durch §78b StGB wurde jedoch gesetzlich festgelegt, daß die Verjährung bei Taten nach §176-179 ruht, bis das Opfer achtzehn Jahre alt geworden ist.
Ruhen dedeutet, dass die Frist nicht abläuft.
Die Regelung ist übrigens verfassungsgemäß - die Entscheidung dazu findet sich im Urteilsteil.
Für Deinen Fall heißt das, daß die Frist aus §78 III StGB nicht ab dem Tattag, sondern ab dem achtzehnten Geburtstag gerechnet werden muß. Die Straftat nach §176 verjährt daher am achtundzwanzigsten Geburtstag, die Vergewaltigung sogar erst am Achtunddreißigsten.
was für eine Konfiguration hast Du?
Steht doch in den FAQ... ;-))
wo (außer in Tschechien) wird denn das gesprochen?