Vermeiter begeht Hausfriedensbruch, welche Strafe droht ihm?

Hallo, ich habe das net schon durchgesucht, aber keine passende Antwort zu meinem Fall gefunden!

Meine Situation:

1) zum ende diesen Monants endet mein Mietvertrag.

2) die letzte Miete steht noch aus

3) per E-Mail hat mein Vermieter mir gedroht, meine Sachen aus meiner Wohnung zu räum und mir versucht Hausverbot zu meiner eigenen Wohnung zu erteilen und noch vieles anderes.

4) Darfaufhin habe ich ihm alle paragraphen aufgeführt, wo gegen er verstoßen würde. Sollte er seine haltlosen und unzulässigen "Androhungen" wahrmachen. Und Ihn Ausdrücklich darauf hingewiesen, das er ohne mein Einverständnis meine Meitsache (Wohnung) nicht betreten dürfe. Und ich kein persönlichen Kontakt mehr zu Ihm wünsche, außer bei wichtigen Gründen via E-Mail.

5) Er hat es getan. Als ich meine Wohnung betrat, war meine Haustür offen und meine Sachen waren ausgeräumt. Darauf hin habe ich die Polizei gerufen. Die haben dann das ganze klären können. Meine Sachen habe ich wieder zurückbekommen, aber Teils beschädigt. Zusätzlich hat er meine Sachen mit dem Müll zusammen in Tüten gepackt und meine Dokumente zusammen mit einem Wasserkocher und Straßenschuhe in eine Tüte gepackt... Wiederlich... Alle meine Klamotte musste ich wieder waschen und die Dokumente sind zum Teil nass geworde, zum Glück aber sind sie noch alle lesbar. (Im nachhinein habe ich noch erfahren, das er des öfteren mein Garten benutzt hat, für Partys... obwohl ich Ihm Ausdrücklich vorher sagte... Er dürfe es, aber erst wenn er mich vorher fragt (Was er nie tat)!!! Und meine Befürchtung ist auch, das er des öfteren in meiner Wohnung während meiner Abwesenheit war... (Leider kann ich das nicht Beweisen) Ich weiß nicht ob das noch eine Rolle spielt... er ist Privatvermieter und ist gerade ins Rentenalter gekommen. Achja, eine Wohnungsbesichtigung fand auch schon statt, ohne mein Einverständnis!

Nun meine fragen...

Welche mindest und höchst Strafe droht Ihm?

Gehört dieser Fall zu Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigungen oder nur zur Hausfriedensbruch?

...zum Beitrag

Danke an alle anderen, die auf meine Frage geantwortet haben!!!

...zur Antwort

diese frage mit anderen beratschlagen ist so ne sache... du musst für dich wissen was du möchtest... ich habe mein abi nach der ausbildung gemacht und nichts dabei verloren, im gegenteil habe ich jetzt im studium dadurch vorteile... in dem sinne das ich mehr erfahrung mitbringe und in einigen bereichen mehr ahnung habe... und auch mehr jobmöglichkeiten neben dem studium habe... wenn dich die ausbildung anspricht (nicht nur des geldes wegen) sondern du bist der meinung das es dir spaß machen würden dort zu arbeiten, dann würde ich an deiner stelle die ausbildung bevorzugen... dein abi kannst du hinterher oder auch in abendform machen...

  • durch die ausbildung hatte ich auch die möglichkeit mein fachabi innerhalb eines jahres zu machen, welche möglichkeit ich ohne die ausbildung nicht hätte...

entscheide nicht aus den gründen wie: - des geldes wegen oder - aus dem grund das du denkst es wäre eine "einmalige chance"

sonder überlege ob die ausbildung was für dich wäre, ob sie dir spaß machen würde und ob sie dich weiter bringen würde... wenn ja, dann würde ich die ausbildung bevorzugen...

...zur Antwort