Die Rechtslage:
Du wirst nach BZA bezahlt?
Dort ist in §4.6 des Manteltarifvertrages geregelt, wie beim Ausscheiden mit Minusstunden verfahren wird. Google Dir den Tarifvertrag mal, den gibt es im Netz.
Nach BZA können maximal 35 Minusstunden verrechnet werden, WENN Du selber gekündigt hast oder fristlos gekündigt wurdest.
Wenn Du "normal" (fristgerecht) gekündigt worden bist, dann müssen Sie bis zum Ende der Kündigung zahlen. Minusstunden können nicht gegengerechnet werden.
Im BZA gibt es keine Klausel, die die Verrechnung bei einem "Eigenverschulden" des Mitarbeiters rechtfertigen würde.
Was tun?
Die Firma anschreiben und um Auszahlung bitten. Verweis auf den Tarifvertrag. Setze eine angemessene Frist für die Auszahlung und drohe mit Klage vor dem Arbeitsgericht, falls sie Deine Forderung nicht erfüllen.
Dokumentiere alles gut - sprich: Du musst irgendwie den Stand Deines Arbeitszeitkontos nachweisen können, auf jeden Fall die Lohnabrechnungen aufbewahren! Kopie von dem Schreiben machen!
Wenn die darauf nicht reagieren, dann geh zum Arbeitsgericht. Die meisten Arbeitsgerichte haben eine Beratungsstelle. In der ersten Instanz ist das Gericht kostenlos, jede Partei muss ihren Anwalt selber bezahlen. Dein Fall dürfte eindeutig sein, deshalb brauchst Du nicht zwingend einen Anwalt. Dann ist es für Dich kostenlos.