Sehr geehrter Damen und Herren aus dem Forum,
Irgendwie habe ich den Eindruck das hier einige Steuerberater nicht bzw. wenig Ahnung von dieser Materie haben, da mir einer was anderes erzählt als der andere.
Ich habe seit April 2013 ein Gewerbe ''An- und Verkauf von Gebrauchtwaren Handys, Konsolen usw. Ankauf von Privat, Verkauf an Privat.
Ich bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt und weise somit auch keine MwSt. in meinen Rechnungen aus.
Es gilt ja die Umsatzgrenze von 17500€, diese werde ich wohl überschreiten, sodass ich ca. bei 40.000€ landen werde bis ende Dezember 2013.
Nun habe ich die Umsatzgrenze überschritten und fliege ab 01.01.2014 von der Kleinunternehmerregelung raus und werde Regelbesteuert.
Meine Frage lautet: Muss ich die Umsatzsteuer von 2013 abführen, da ich die Grenze von 17500€ überschritten habe ?
Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
G.Meyer