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mischka

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RainerZufall
02.04.2007, 21:56
Welche Weiterbildungsmaßnahmen kann man steuerlich absetzen?

Bevor ich mich in Unkosten stürze, wüsste ich gerne, was man denn steuerlich geltend machen kann. Kann mir das jemand sagen?

...zum Beitrag
Antwort
von mischka
04.04.2007, 15:51

Aufwendungen für die Weiterbildung in dem bereits erlernten Beruf und für die Umschulungsmaßnahmen, (die einen Berufswechsel vorbereiten), sind als Werbungskosten abziehbar. Das gilt auch für Aufwendungen für ein weiteres (2.) Studium.

Aufwendungen für 1. Studium bzw. für erstmaligen Erwerb von Kenntnissen, die zur Aufnahme eines Berufes befähigen, sind als Sonderausgaben abziehbar.

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