Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe folgendes Schreiben aufgesetz und hoffe das freenet dann Ruhe gibt. Gekündigt habe ich auch.
mit Ihrer E-Mail vom 02.12.2014 erinnern Sie mich an die fällige Zahlung über 11,88 Euro für die Rechnung mit der Referenznummer: xyz. Gleichzeitig berechnen Sie Mahngebühren von 10 Euro.
Mahnkosten in einer solchen Höhe halte ich jedoch für nicht angemessen. Gemäß der gängigen Rechtsprechung ist es nicht zulässig, allgemeine Verwaltungskosten einzurechnen. Stattdessen sind lediglich nachweisbare Kosten, etwa für Papier, Druck und Porto, erstattungsfähig. Da die von Ihnen erstellte Mahnung per E-Mail an mich gesendet wurde, gehe ich davon aus, dass die oben erwähnten Kosten (Papier, Druck, Porto) nicht entstanden sind. Die von Ihnen in Rechnung gestellten Mahngebühren liegen mit 10 Euro somit nicht akzeptabel.
Die von Ihnen geforderten Mahngebühren weise ich daher zurück. Sofern Sie auf eine Zahlung bestehen sollten, bitte ich um eine schriftliche Erklärung, worauf Sie Ihren Forderungsanspruch stützen. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten muss Ihrer Erklärung zu entnehmen sein.
Die angemahnte Forderung habe ich am 03.12.2014 beglichen wie Sie es dem beigefügtem Beleg entnehmen können.