Es wird eine Einnahmen-Überschuß-Rechnungen gemacht! Einnahmen: Nettokaltmiete, Ausgaben: alle Kosten, 2 % Abschreibung, Schuldzinsen

Unterm Strich Minus = Verluste aus Vermietung und Verpachtung = Steuerrückzahlung

Plus = Gewinn = Steuerpflichtig (aber nur der Überschuß)

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Lassen Sie sich einen Termin beim Leiter des Centers geben. Das hört sich nach Willkür an.

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Aus meiner Sicht müßte der steuerliche Abzug möglich sein, da Firmenfeier!

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Erledigte Schufa-Einträge werden im Erledigungsjahr + 3 Jahre gelöscht! Somit kann da was nicht stimmen! Da auch andere Banken Zugriff auf die gleiche Schufa haben, wird es schwer werden!

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Wie der Berater das gesagt hat durchführen. FA mitteilen, dass das Gewerbe nie ausgeübt wurde und fertig.

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Alter ist egal. Auf Grund des Jahreseinkommens gibt es Alles zurück. Allerdings muß eine Steuererklärung gemacht werden!

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Versteuert wird das Genaze schon. Über den lohnsteuerjahresausgleich dürfte aber alles an Steuern zurück kommen, da Du unter der Freigrenze liegst!

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ALG gibt es nicht, somit Anfrage beim Sozialamt. Evt. Wohngeld, wenn die Wohnung den Vorschriften entspricht!

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Privatpersonen dürfen i. d. R. nicht einfach Rechnungen schreiben!! Deswegen vorsicht!! Ausgewiesen bedeutet auf der Rechnung aufgeführt, also z. B. netto 100 € + MwSt. 19 % = Brutto 119,00 €.

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Gefragt werden Zeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit Hier mußt Du diese Punkte erfüllen. Es ist auch ratsam sich einen Vertreter zu suchen und diesen anzugeben.

z. B. Auch im Falle einer Krankheit ist die pünktliche Verteilung Ihrer Zeitung gewährleistet. Hier würde mein Freund, mein Bruder usw. diese Aufgabe vertretungsweise übernehmen

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