Klingt super. Ich habe nur zwei Korrekturvorschläge:

Anstelle von „On February 18th 2019 he gave the 10th grade a one and a half hour long presentation about the it ...“

sollte es heißen:

„On February 18th 2019 he gave a one and a half hour long presentation to the 10th grade about it ...“

und bei:

„... but also Australias beautiful landscapes, ....“

fehlt das Genitiv-Apostroph, also:

„... but also Australia’s beautiful landscapes, ....“

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Ich würde es eher als Synonym für „alt hergebracht“ bzw. „auf alte Art und Weise“ sehen. Im Sinne von z.B. „Ich verschicke Geburtstagsgrüße old school.“ würde bedeuten „mit der Post anstelle per What’s App“.

Jugendliche benutzen den Begriff tatsächlich in einer meist eher abfälligen Bedeutung à la: „Das ist total old school.“

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Tatsächlich ergibt sich das schon aus dem Wort selbst: „betreut“. Als Volljährige wirst du im betreuten Wohnen generell genau das: betreut, also unterstützt. Sicherlich wird es bestimmte Rahmenregelungen geben, die du erfüllen musst. Deren Sinn und Zweck liegt aber ebenfalls nur darin, dich zu unterstützen in den Bereichen, in denen du Unterstützung benötigst. Das betreute Wohnen soll ja gerade das selbstständige Leben fördern.

Was du gehört hast bzgl. Bevormundung etc. bezieht sich vermutlich eher auf betreutes Wohnen von Minderjährigen. Die entsprechenden „Kandidaten“ meinen gerne, betreutes Wohnen würde ihnen vor allem helfen, von den nervigen Regeln ihrer Eltern wegzukommen und sind dann höchst überrascht, dass es auch im betreuten Wohnen nicht viel anders ist.

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