Ich zitiere mal:
§68 (...) A. Dressur-Wb/-LP sowie Führzügelklassen-, Longenreiter-, Reiter- und Dressurreiter-WB; Reitpferde-/Reitpony-WB/-LP I. Anzug: Der Anzug richtet sich nach Art und Anlass von WB/LP. Vorgeschrieben ist: 1. In WB der Kat.C: Beliebiger, zweckmäßiger Reitanzug mit Stiefelhose und Stiefeln bzw. Jodpurhose und Stiefeletten oder gemäß Ziffer 2. 2. In LP der Kat.B und A: Helle Stiefelhose und Stiefel, Jackett und dazu passendes Hemd mit Krawatte bzw. Bluse ggf. mit Plastron. Zulässig sind auch Stiefeletten und gleichfarbige, eng anliegende Glattleder-Chaps (Gamaschen), sofern sie optisch durchgehenden Reitstiefeln entsprechen. (...)
Daraus geht hervor, dass die Stiefelschäfte erlaubt sind, allerdings nur die Glattlederversion (die anderen werden auch gar nicht so genannt, glaube ich?). Ab den höheren Klassen wird's wohl kritischer, aber bis L sollte das mMn kein Problem sein.