Neuer Keilrippenriemen gerissen (Gewährleistungsrecht)?
Guten Tag,
vor ca 3 Wochen habe ich beide Keilrippenriemen in einer Werkstatt wechseln lassen, und gestern ist das passiert womit ich nicht gerechnet habe. Einer der beiden ist gerissen. Ich hab ihn auf der Autobahn ausrollen lassen und bin an einer sicheren Stelle zu Stand gekommen, jedoch ist der Motor dabei stark erhitzt worden und aus dem Motorraum hat es gedampft und Öl ist ausgelaufen. Die Polizei meinte ich soll vom Gewährleistungsrecht gebrauch machen jedoch stellt sich hier die Frage, ob die Werkstatt auch die Folgeschäden des Risses beheben muss oder lediglich nur den Keilrippenriemen?
