Tod ist Tod. Hier gibt es keine Diskussion! Und von dem Aspekt her könnt ihr ruhig einen günstigen Anbieter nehmen. Hannoversche und Cosmos sind Direktanbieter. Diese Versicherer haben keinen Außendienst und somit auch nur sehr geringe Kosten für diese Bereiche. Somit sind diese Versicherer wesentlich günstiger. Im Leistungsfall ist das aber eh nicht so wichtig, da hier ja die Sterbeurkunde als Beleg völlig ausreichend ist.

Bei den Beiträgen solltet ihr nur drauf achten, dass einige Versicherer auch noch für andere Risiken Zuschläge erheben (z.B. Motorradfahrer, Übergewicht, bestimmte Sportarten) und diese je nach Versicherer variieren. Da kann also ein etwas teurerer nachher wieder günstiger sein.

P.S.: Die DLVAG ist eine Tochter der Allianz und auch sehr günstig.

Für eine gegenseitige Absicherung sollte man überkreuz versichern (also Er = Versicherungsnehmer (VN) und Sie = Versicherte Person (VP) und umgekehrt). Dann fällt nämlich keine Erbschaftssteuer an, weil er oder sie das Geld aus seinem/ihrem eigenen Vertrag bekommt.

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Wann wurde denn der Vertrag abgeschlossen? Wenn es sich um einen Altvertrag handelt, also vor 2005 abgeschlossen wurde, ist die Auszahlung bei Ablauf steuerfrei! Dann macht diese Versicherung auf jeden Fall Sinn, weil man einen solchen Steuervorteil nicht mehr bekommt. Ich weiß ja jetzt nicht genau, wie hoch die Todesfall-Leistung ist. Sicherlich ist es unsinnig bei einem jungen Menschen gleich eine Summe von 50.000,- € abzusichern. Aber auch wenn du verstirbst, musst du ja irgendwie unter die Erde gebracht werden. Grundsätzlich ist die Mitversicherung also nicht falsch, zumal die Absicherung auch um so günstiger ist, je jünger man einsteigt. Und die Tatsache, dass du keine Familie und keine Freundin hast, mit der du zusammen wohnst, muss ja nicht so bleiben.

Für den Abschluss eines Vertrages fallen Abschlusskosten an. Diese werden über die ersten Jahre verteilt (genau wie beim Bausparvertrag). Somit ist in den ersten Jahren der Rückkaufswert sehr gering. Dann muss natürlich auch berücksichtigt werden, dass die Beiträge für den Risikoanteil (Todesfallschutz, Berufsunfähigkeitsschutz, etc.) natürlich nicht mit dem Rückkaufswert ausgezahlt werden. Diese Beitragsteile behält der Versicherer, er hat ja schließlich auch das Risiko zu tragen.

Auf eine Lebensversicherung gibt es Überschüsse. Da gibt es einmal die garantierten (die Höhe ist vom Abschlussjahr abhängig, z.Zt. sind es 2,25%) und die nicht garantierten (voraussichtlichen) Überschüsse, die der Versicherer "freiwillig" oben drauf zahlt. Bei den meisten Versicherern kommt dann zum Ablauf noch ein sog. Schlussüberschuss oben drauf.

Lass dir von deinem Berater doch einfach mal den reinen Sparbeitrag geben und rechne hoch, was du bis zum Ablauf einzahlst und vergleiche diesen mit der voraussichtlichen Ablaufleistung. Dann kannst du dir selbst ein Bild machen, ob es in deinen Augen Sinn macht...

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Ich würde das aber in jedem Fall mit der Krankenkasse abklären. Es kann ja auch sein, dass dieser Arzt nur noch Privatpatienten nimmt, weil die Kassen (z.B. wegen schlechter Erfahrung) nicht mehr mit diesem Arzt zusammen arbeiten wollten...

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Signal Iduna nicht empfehlen

Debeka und Signal sind die beiden Versicherer, die bei Beamtenanwärtern immer als erstes auf der Matte stehen. Beihilfe-Tarife werden aber nahezu von allen Versicherern angeboten.

Wobei ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen möchte, dass wenn es sich um einen Polizistenanwärter handelt, die Polizei einen Rahmenvertrag mit der Signal hat und somit in diesem Fall wesentlich günstiger sein dürfte.

Bei der Wahl des richtigen Versicherers sollte man sich ein paar Ratings ansehen. Z.B. was die Versicherer so an Geld auf der hohen Kante liegen haben. Dies könnte ein Indiz dafür sein, wie diese die Beiträge in den nächsten Jahren anpassen könnten.

Grundsätzlich ist die Beitragsstabilität aber immer so eine Sache. Tarife, die es bereits seit vielen Jahren gibt, mussten in den letzten Jahren deutlich mehr anpassen, als Tarife, die neu auf den Markt gekommen sind, da hier die Kalkulationsgrundlage eine ganz andere wahr.

Und eine Garantie welcher Versicherer wann wie und in welcher Höhe anpassen wird, gibt es leider nicht...

Ich würde mich bei der Wahl für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit entscheiden. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft steht hier das Mitglied (also der Versicherte) und nicht irgendwelche Aktionäre an erster Stelle.

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Ob während Arbeitslosigkeit ein Krankentagegeld gezahlt wird (Voraussetzung natürlich, dass man auch krank ist), hängt ganz von den Versicherungsbedingungen ab. Bei einigen Versicherern wird gezahlt, da man während der Krankheit ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann. Einige Versicherer haben dies aber in ihren Bedingungen nicht vereinbart. Mal in die Versicherungbedingungen schauen. Da müsste die Antwort eigentlich zu finden sein.

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Er war die ersten 3 Jahre wo versichert, bevor er gekündigt hat? GKV? Dann muss die ihn zurücknehmen! PKV? Dann braucht die Gesetzliche ihn nicht nehmen, aber die private muss ihn wieder aufnehmen!

P.S.: Es besteht inzwischen (seit 2009) eine Pflicht zur Versicherung. Er wird sich wohl oder übel rückwärts versichern müssen. Das könnte teuer werden!

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Das scheint ein Begriff eines bestimmten Versicherers zu sein. Das kann vieles bedeuten. Das kommt halt drauf an, was das für ein Produkt ist. Um hier eine vernünftige Aussage treffen zu können, müsste man den Rest drumherum auch lesen.

P.S.: Ich denke es reicht vollkommen aus, wenn man die Frage einmal stellt...

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Mit 18 und ohne Einkommen oder sonstige Bezüge müsstest du noch über deine Mutter familienversichert werden können, da du ja auch noch zu Hause wohnst. Über den 400-€-Job müsste deine Mum krankenversichert sein.

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Erstattungsfähige Aufwendungen sind die Kosten, die der Versicherer laut Bedingungen übernimmt. Ist also nur der reine Zahnersatz versichert, würde er Laborkosten beispielsweise nicht übernehmen. Auch die Kosten für das Einsetzen des Zahnersatzes wären dann beispielsweise nicht mitversichert. Normalerweise müsste irgendwo noch stehen: "erstattungsfähige Aufwendungen sind...". Schau noch mal genauer nach, vielleicht findest du ja noch was...

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Bei Selbstständigen ist es tatsächlich schwierig in die GKV zurück zu kommen. Bei Angestellten, die bereits vor 2007 privat versichert waren, ist es auch schwierig, da diese sich noch von der versicherungspflicht befreien konnten und dann nicht mehr zurück können. Für alle privat versicherten Angestellten, die sich erst nach dem 02.02.2007 privat versichert haben, ist es so, dass diese 3 Jahre über der JAEG verdienen müssen, um überhaupt aus der GKV rauszukommen. Verdienen diese dann einmalig unter der JAEG müssen sie wieder zurück in die GKV und können erst nach erneuter dreimaliger Überschreitung wieder zurück in die PKV.

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Schieß ihn in den Wind!!! So schnell wie möglich! Der will dich nur verarschen! Willst du dich erst so richtig von dem verletzen lassen? Dann tut es noch mehr weh, als jetzt!

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Sprich sie direkt drauf an! Sag ihr, dass du es nicht gut findest, dass sie eure Streitereien im Netz veröffentlicht und dass sie den Konflikt doch besser direkt mit dir klären soll. Wenn sie meint, sich dann mit dir deswegen streiten zu müssen, dann kannst du es auch nicht ändern und sie hat wenigstens wieder Futter fürs Netz...

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Erstmal kommt es darauf an, wie sich der Versicherungsschutz bei dir genau gestalltet. Es gibt Versicherer die nur ein Ersatz-Krankenhaustagegeld zahlen, wenn beide Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Das solltest du also vorab mit deiner Versicherung abklären oder in den Versicherungsbedingungen nachschauen!

Viele Krankenhäuser rechnen trotz Karte nicht direkt mit der Zusatzversicherung ab, also musst du auch das mit dem Krankenhaus und deinem Versicherer abklären!

In der Regel rechnet das Krankenhaus mit deiner GKV ab und die schicken dir dann eine Rechnung über die Leistungen, die diese nicht erstattet, sprich Einbettzimmer und Chefarztleistungen.

Evtl. erstellt dir das Krankenhaus sogar gleich eine separate Rechnung für die Zusatzleistungen, die du dann vorab bezahlst und dir die Erstattung von deiner Zusatzversicherung holst oder - sofern vom zeitlichen Ablauf her möglich - reichst du die Rechnung bei deiner Zusatzversicherung ein, mit der Bitte diese direkt beim Krankenhaus zu begleichen.

Ich würde bei der Aufnahme im Krankenhaus klar sagen, welche Leistungen du in Anspruch nehmen möchtest. Die dürfen ja nichts machen, was du nicht willst und nichts abrechnen, was du nicht in Anspruch genommen hast.

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Die Entbindung an sich ist über die Krankenversicherung der Eltern versichert.

So weit ich weiß, muss das Kind bei der Krankenversicherung/Krankenkasse gemeldet werden. Der Versicherungsschutz beginnt dann rückwirkend ab Geburt.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse erfährt diese natürlich über die Abrechnung deines Krankenhausaufenthaltes, dass dort eine Entbindung statt gefunden hat (eine Meldepflicht besteht - glaub ich - trotzdem).

Die private Krankenversicherung erfährt dies oft nicht über diesen Weg. Hier muss binnen zwei Monate ab Geburt eine Kindesnachmeldung stattfinden. Dann wird das Kind rückwärts ab Geburt zu den gleichen Konditionen des versicherten Elternteils ohne Gesundheitsfragen versichert.

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Wie flat111 schon richtig gesagt hat, können Prozente nur überschrieben werden, wenn derjenige der sie übernimmt sie auch hätte erfahren können. Eine Übertragung ist grundsätzlich möglich. Auch nach mehreren Jahren des Ruhens. Sie reduzieren sich während der Ruhezeit (meines Wissens nach) jedoch. Weiterhin meine ich, dass eine Übertragung von Prozenten nur auf Verwandte ersten Grades möglich ist (kann aber auch sein, dass es das mittlerweile nicht mehr gibt). Deshalb habe ich seinerzeit die Prozente meines Opas auf meinen Vater übertragen lassen und die Versicherung für meinen Wagen läuft auf den "zweiten" Prozenten meines Vaters...

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Nein. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist nur möglich, wenn ihr verheiratet seid. Dann kann auch das Kind ohne Probleme bei dir mitversichert werden.

Ohne Trauschein keine Chance!

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Auch ich empfehle hier eine Steuersoftware. Das ist damit super einfach. Wenn irgendwas nicht stimmt, weist das Programm darauf hin und es gibt Tipps, was man sonst noch so angeben könnte.

Auch ich benutze das Programm von WISO, allerdings nicht das Sparbuch, weil das recht teuer ist und ich den ganzen Kram nicht benötige.

Es gibt die abgespeckte Version WISO Steuer, die kostet nur 15,- € und reicht vollkommen aus.

Mit Beleg (Kassenbon) kannst du die bei Steuerberatungskosten sogar mit absetzen.

Der große Vorteil, wenn du im nächsten Jahr wieder die Steuererklärung hiermit machst, kannst du die auf deinem Rechner gespeicherte alte Version übernehmen und du brauchst die Standard-Daten nicht nochmal eingeben...

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Ich habe regelmäßig Theater damit, bin da wohl sehr empfänglich für. Es gibt in der Apotheke Ohrentropfen, die sind aber echt ekelig.

Ich benutze das homöopatische Mittel Magnesium Phosphoricum.

Das hilft super!

Auch wenn ich merke da entwickelt sich langsam eine Entzündung, nehme ich das sofort. Seit dem habe ich nie wieder eine richtig schmerzhafte Entzündung gehabt...

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Grundsätzlich kannst du bei einer monatlichen Zahlweise den Beitrag zum jeden Monatsersten beitragsfrei stellen. Verlieren tust du mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch hier ein bisschen, da ja die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten Jahre verteilt werden. Einige Versicherer erheben auch bei Beitragsfreistellung einen Stornoabzug. Eine Beitragsfreistellung ist aber in diesem Fall sinniger als eine Kündigung.

Allerdings sollte man sich den Vertrag genau angucken. Ist es eine reine Rentenversicherung oder ist hier beispielsweise eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mitversichert. Wenn ja, wird der Vertragsteil bei Beitragsfreistellung wegfallen. Bei Wiederinkraftsetzung müssten dann erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden, wenn dieser Zusatz wieder mit rein soll. Dies kann natürlich dann problematisch sein, wenn zwischendurch eine Erkrankung hinzugekommen ist.

Bitte beachten: ein beitragsfrei gestellter Vertrag kann nur innerhalben von 2 oder 3 Jahren (je nach Versicherer) wieder in Kraft gesetzt werden, danach ist das nicht mehr möglich!

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