Also ich habe beim jobcenter angerufen. Die geben nur Wohnungsbeihilfe wenn ich über 25 bin. Unter 21 ist man leider vom Gesetzgeber verpflichtet im elternhaus zu bleiben. Zudem müssten sie mir unterhalt zahlen was sie nicht können. 

Berufsausbildungsbeihilfe bekommt man nur bei Beruflicher Ausbildung,  nicht schulisch. 

Im aller größten Notfall könnte man bei schwerwiegenden Fällen im Elternhaus einem unterstützen auch unter 25,dazu braucht man einen Nachweis vom Jugendamt. Wir waren nie beim Jugendamt bekannt obwohl es manchmal sinnvoll gewesen wäre in meiner Kindheit. 

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Also natürlich steht dir der Urlaub zu!!!! 

Wenn du ihn nicht abfeiern kannst, muss er ihn dir ausbezahlen. 

Überstunden müssen innerhalb von drei Monaten angefeiert werden!!! 

Habt ihr einen betriebsrad? Wende dich an sie oder an deine Berufsschule die können dir sagen wo du dich hinwenden kannst. 

Kannst auch bei der zuständigen Kammer für dich anrufen hwk, ihk. 

Du solltest nicht so leiden müssen. Wehr dich. Ruf bei der kammer an was du machen kannst. 

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