Antwort
Können machen was sie wollen ;) Art. 2 GG
Können machen was sie wollen ;) Art. 2 GG
Nein, ist nicht normal. Solltest zum Frauenarzt gehen
Nein, musst du nicht. Begründung: Adsense ist nur ein Leistungsempfänger (Google) und die Leistung wird nicht einer unbestimmten Anzahl von Personen angeboten.Damit liegen die Voraussetzungen für ein Gewerbe nicht vor.