Antwort
Nein, das darf er nicht.
Ich habe den Führerschein (BF17) selber und darf nur in Begleitung einer volljährigen Person, die max. 1 Punkt hat und mindestens 30 Jahre oder älter ist, fahren.
Die Karte wird zum 18. Geburtstag ausgestellt - es lohnt sich, sich vor dem 18. Geburtstag beim StVA zu melden, damit der Führerschein zeitig da ist :)