Hat sich erledigt. Habe soeben festgestellt, dass die App im Schnellmenü nicht mehr unter „Spotify“ läuft, sondern unter „Musik“
Im Groben kann man das wohl am besten so beschreiben:
Wenn du ihm dein Handy freiwillig in die Hand gedrückt hast, damit er etwas damit machen soll, haftet er nicht ( also auch die Haftpflichtversicherung nicht ). Nimmt er jedoch dein Handy ohne dein Wissen, und es passiert etwas, sieht der Sachverhalt anders aus und er wäre in der Haftung. Zu beachten ist allerdings, dass in der Regel die Haftpflichtversicherung dennoch nicht leistet, wenn es sich um Schäden zwischen mitversicherten Personen handelt ( wenn ihr als Paar zusammenlebt und gemeinsam in dem Vertrag versichert seid ).
Hmmm... sorry, aber ich denke, dass in einem deutschen Forum die meisten nur über deutsches Recht informieren können. In D darfst du sowas nicht, da du dich an sowas nicht bereichern darfst.
Sichere deine Arbeitskraft ab, denn:
- sie ist dein/euer hab und gut!
- ohne diese, bist du im heutigen System im Falle einer BU aufgeschmissen
- jeder Cent ist es wert, falls der Fall eintritt ( und wenn nicht: herzlichen Glückwunsch zum Gesundsein bzw. der Arbeitsfähigkeit bis zum Rentenalter )
Wenn du deine Argumentation auf andere Versicherungen projizierst, wären Versicherungen für dich gänzlich unbrauchbar, denn auch die Wahrscheinlichkeit, dass gerade dein Haus abbrennt oder ein Einbruch passiert, ist auch nicht soooo groß, aber ne Hausratversicherung hast du bestimmt ;-)
Falls dir die BU zu teuer ist, könntest du die Laufzeit ggf. verringern ( z.B. bis zum 63. oder gar 60. Lebensjahr - klar, bis zum Rentenalter ist es am besten, aber die letzten Jahre sind die teuersten )
Eine Sache noch, die ich in der Praxis bis heute nicht verstehe: ganz viele Menschen finden es legitim, über €100,- im Monat für Ihre KFZ Versicherung auszugeben ( geschweige denn sonstiger Mist, wofür das Geld verprasst wird ), aber bei der Arbeitskraftabsicherung hört der Spaß auf... ganz ehrlich: wennn die Arbeitskraft nicht mehr vorhanden ist, kann man alles andere auch nicht mehr bezahlen.
Eine noch schlechtere - aber besser als keine - Lösung wäre eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese ist in der Regel deutlich günstiger und sichert zumindest den Worst case ab.
Moin,
sofern du in die PKV übergehst, rate ich dir dazu, einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zu wählen und keine Aktiengesellschaft. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass Versicherungsvereine auf Dauer beitragsstabiler sind als AG´s ( nicht immer, aber in der Regel ). Des Weiteren solltest du einen Part der Ersparnisse von Beginn an in einen Beitragsentlastungstarif für´s Alter investieren ( oder alternativ in einen anderen Sparvertrag ). Dann hast du auch weniger Probleme mit steigenden Beiträgen im Alter.
Meine persönliche Meinung ( ohne jetzt alle Parameter zu deiner persönlichen Situation berücksichtigen zu können ) ist, dass die PKV viel besser ist als die GKV, denn in der PKV steigen die Beiträge zwar, die Leistungen allerdings auch, wohingegen in der GKV die Beiträge steigen und die Leistungen gekürzt werden.
Du wirst übrigens von der Personalabteilung deines Arbeitgebers informiert über die Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze und der damit verbundenen freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung hast du 2 Monate Zeit, dich zu entscheiden. In diesem Fall versichern die privaten Krankenversicherer auch rückwirkend, falls du dich z.B. nach 1,5 Monaten für die PKV entscheiden solltest.
Wenn du ausschließlich die beiden Gesellschaften haben möchtest, dann nehme die Debeka für deine Krankenversicherung. Alles andere würde ich aber nicht bei der Debeka abschließen, da sie mega teuer sind... außer in der KV halt. Allerdings bezweifle ich sehr sehr stark, dass sowohl Leistungen, als auch Beiträge identisch sind. Bei der Debeka sollte man nach Leistungen für die Bereiche Logopädie und Ergotherapie fragen ( sind nämlich in einigen Tarifen gar nicht versichert, was ich absolut schlimm finde! ).
Nenne mir die Tarifnamen der jeweiligen Gesellschaft und ich schau kurz rein.
Mit zwei verschiedenen Haushalten und Verträgen sollte das funktionieren. Ausgeschlossen ist eigentlich nur die Leistung bei gleichem Haushalt oder unter mitversicherten Personen.
Nun müsste man nur noch wissen, wie die Haftungsfrage im BGB geregelt ist. Ich weiß leider nicht, ob man unter Ehepaaren zu Schadensersatz verpflichtet ist, denn nur dann leistet die PHV auch.
Frag mal bei der Signal Iduna an. Die können evt. eine mischkalkulation machen. Allianz bestimmt ebenfalls. Ich rate dir aber, einen Versicherungsmakler aufzusuchen, denn dieser gewährt zumeist alle Rabatte von vornherein, was über die jeweiligen Gesellschaften eher weniger gemacht wird... zumindest bei den ganz großen Gesellschaften.
Schicke Ihnen am besten die Belege der Sendungen, samt dem ursprünglichen Kündigungsschreiben, per Mail zu und bitte um sofortige Aufhebung des Vertrages einer entsprechenden Bestätigung. Eine vorige telefonische Kontaktaufnahme wäre empfehlenswert, aber das möchtest du ja nicht.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN würde ich - wie einige hier behaupten - die Mahnungen ignorieren oder gar verbrennen, denn der übliche weg ist, dass die Gesellschaft nach einigen Mahnungen den Fall an ein Inkassobüro abtritt, das dann versucht die Forderungen einzutreiben. Ist nervig, mühselig und zeitaufwendig... muss für alle Beteiligten nicht sein. Auch eine Eintragung in eine Auskunftei könnte erfolgen... wenn du im Nachgang dann beweist, dass die Eintragung unberechtigt ist und alles Rückabgewickelt wird, kann die Eintragung wieder gelöscht werden... i.d.R. auf Antrag.
Erspare dir den ganzen Mist und mach dir die Mühe einmal alle Dokumente denen per Mail zukommen zu lasse.
Und wieder einmal ganz viele falsche Antworten. Das kommt auf den Leasingvertrag an! Es gibt Versicherungsmodelle mit und ohne SF-Klassen bei Leasingverträgen. Hierüber mit dem Leasinggeber sprechen!
Das ist immer ziemlich beschissen ( das ganze Thema an sich! Gute KFZ-Versicherer bieten auch Versicherungsschutz für den asiatischen Teil an, aber diese Billig-Versicherer leider nicht ). Leider gibt es nicht viele Möglichkeiten. Wenn du Geschädigter bist, gibt es ggf. Hilfe, nicht aber, wenn du den Unfall verursacht hast.
Muss ausschließlich im Falle eines Abschlusses unterschrieben werden. Ansonsten ist dies eine billige Masche!
Ich habe 6 Jahre für die Hanse gearbeitet. Meiner Meinung nach aktuell mit einer der besten PKV Anbieter!!
Kendine Gutachter ara, o sana Gutachten yapsın. Ama motorsikletten anlayan birisi olsun. Karşı tarafın sigortası bunu öder. Tabiki suç senin değilse. Hemde bunu yapan sana daha fazla bilgi verebilir. Hamburg etrafından geliyorsan istersen bana bildir, ben sana iyi bir Gutachter gönderirim.
Bitte ignoriere die bisherigen Antworten und wende dich zunächst an deinen Haftpflichtversicherer. Dieser prüft nämlich den Sachverhalt und wehrt ggf. unbegründete Schadenersatzansprüche ab.
Ich habe für dich gerade folgendes gemacht: Ich bin auf Check24 gegangen und habe einfach mal Beiträge ausgerechnet für eine 30 und eine 60 jährige Person. Bei der 30 jährigen Person war ein Mittelwert von €160,-, bei der 60 jährigen von €360,-. Also wird der Unterschied vermutlich deutlich höher ausfallen, als die genannten €40,-. Nur ist das eine Sache, die überhaupt nicht in den Stein gemeißelt ist und der Markt kann sich ändern. Das kommt auch alles auf das gewählte Leistungsspektrum an. Wie hoch ist bei dir denn der Beitragsunterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft?
Jede Krankenkasse hat eine Versicherungsnummer und jede/r Versicherte hat eine Versichertennummer. Deshalb solltest du deine Versichertennummer angeben, da diese direkt dir persönlich zugeordnet ist.
Hi ABCfux,
grundsätzlich gesehen, ist eine BU eine sehr wichtige Absicherung. Allerdings ist diese Frage aus der Ferne sehr schwierig zu beantworten. Es kommt auf viele Lebensumstände an. Ist deine Freundin z.B. verheiratet,wodurch das Risiko in die "Armut" zu rutschen verringert wird,weil der Mann ausreichend verdient im Falle,dass sie nicht mehr arbeiten kann? Der Risikozuschlag ist meines Erachtens nach in Ordnung,was ich vom Ausschluss überhaupt nicht sagen kann. Wahrscheinlich hat sie die sogenannte "Einstiegsoption" ( wohlmöglich bei der HanseMerkur,was hier allerdings zweitrangig ist ), dann muss sie nämlich mit einer Verdoppelung des Beitrages nach den ersten 5 Jahren rechnen. Könnte sie dies dann noch immer tragen? Mich würde interessieren,wie alt Deine Freundin ist und bis zu welchem Alter die BU vereinbart wurde.
Moin,das ist ein wenig zu allgemein. Gib mal ein paar Infos über dich Preis und dann kann man zumindest einigermaßen bedarfsgerechte tipps geben.
Wenn Du in den Basistarif wechselst,bist Du genauso versichert,als wärst du in der gesetzlichen Krankenkasse(GKV). Das bedeutet, dass die Beitragskalkulation anhand Deines Einkommens durchgeführt wird. Hierbei kannst Du Schwankungen ausgesetzt sein,wenn auch Deine Einnahmen variieren. Die Leistungen sind identisch mit denen der GKV. Ein zurück in die "normale Tarifwelt" des privaten Krankenversicherers ist in der Regel lediglich mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Mit steigendem Alter wird diese Möglichkeit immer schwieriger. Ich hoffe,dass ich helfen konnte und wünsche alles Gute!