Hallo, ich hätte da eine Frage.
Ein bekannter von mir ist in eine verbotene Fußgängerzone reingefahren (er hat das Schild verwechselt), und hat da geparkt. als er zum Auto wieder hin ist, stand dort schon die Polizei. Sie wollten gleich seine Fahrzeugpapiere und Ausweis sehen. Mein Bekannter fragte ob Sie sich nicht ausweisen könnten. Die Polizei meinte nur, dass er jetzt frech werde...also haben sie sich nicht ausgewiesen.
Jetzt ist ein Bußgeldbescheid gekommen, ich zitiere:
Ihnen wird zur Last gelegt folgende Ordnungswidrigkeiten gegangen zu haben:
1. Sie parkten in einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 242 gesperrt war. §41 Abs.2,49StVO;§:144 BKat
. 2. Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 242 gesperrt war. §41Abs.2,$49DzVo,§24DzVG;141.2BKat -Sie sezten ihre Fahrt vorsätzlich durch die Fußgängerbereich, obwohl Sie belehrt wurden, dass dieser Verkehrsbereich für Fahrzeuge gesperrt war.
3. Sie haben am ... gegenüber zuständigen Vollzugsbediensteten die Angabe ihrer Personalien verweigert, obwohl Sie hierzu verpflichtet gewesen wären.
Sie waren zur Folgeleistung der polizeilichen Weisungen der Vollzugsbedienstenten, mit der Stellung von Polizeibeamten nach §80 (2)Polizeigesetzt B, verpflichtet. §111 Ordnungswidrigkeiten Gesetz i.V.m§§80(2)Polizeigesetz BW,
§36Abs.1,5,§49Stvo , §24StVG,128 Bkat
Ist das gerecht? Wegen Polizeiverweigerung? Da sie sich ja ihm gegenüber nicht ausgewiesen haben?
und wie ist es wegen dem verlassen der Fußgängerzone? man darf ja ganz normal rausfahren? ohne auch noch dafür eine Busgeldstrafe zu bekommen?