Antwort
Wenn der Heizkessel defekt ist, liegt hier eine Reperatur vor, wofür der Vermieter selber aufkommen muss. Wenn der Heizkessel modernisiert wird, sei es wegen der Verordnung oder um Energie (Heizölkosten) einzusparen, kann der Vermieter die Kosten mit 11 % auf die Jahresmiete umlegen. Die Modernisierung kommt ja auch dem Mieter zugute, da er dann eigentlich weniger Heizkosten hat. Man muss hier klar Reperatur oder Modernisierung trennen.