Sorry für die technischen Schwierigkeiten, ich probier es noch ein letztes mal. Die wesentlichen Unterschiede sind, (1) dass bei der UG das Stammkapital nicht mindestens 25.000 Euro betragen muss. Man kann im Gegensatz zur GmbH bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro eine UG gründen. (2) es müssen gesetzliche Rücklagen gebildet werden. Für genaueres § 5a Abs. 3 GmbHG nachlesen. (3) die UG muss den Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" in der Firma tragen.
Antwort
Antwort
Antwort
Die wesentlichen Unterschiede sind, 1) dass bei der UG das Stammkapital nicht 25000 Euro betragen muss. Man kann im Gegensatz zur GmbH bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro eine UG gründen.
3) die UG muss den Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" in der Firma tragen.