6 Wochen ist korrekt!
Private zahlen das nicht, da es sich um reine Prävention handelt. Sollte die Pille allerdings auch bei z.Bsp. Hauterkrankungen wirksam sein (findet man in Anwendungsgebieten der Packungsbeilage) müssen sie zahlen, wenn der Arzt Diagnose "Akne" z.Bsp. auf der Verordnung vermerkt. Dann wäre es nicht mehr reine Prävention sondern auch gegen ein Krankheitsbild.
Waschsoda hilft Wunder oder das schon genannte Backpulver! So ein Hochdruckreiniger gibt mehr Überschwemmung als Nutzen.
Für Zusatzversicherungen gilt eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Wenn man bei einer Gesellschaft landet, die das Kalenderjahr als Versicherungsjahr sieht, hat man Glück. In dem Fall gilt 2009 als eins + 2010. Das heisst Kündigung zum 31.12.2010 möglich. In deinem Fall gilt der tatsächlich abgeschlossene Beginn + 24 Monate. Von Sept. 09 bis Okt.11 ist also völlig korrekt! Ruhensversicherungen gibt es in der Kranken nicht. Man kann eine Anwartschaft wegen wirtschaftlicher Notlage vereinbaren, maximal für 6 Monate. Beitrag ist dann sehr gering und alle Rechte werden beibehalten. Zu den Unterschriften: Laut allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen der versicherungsnehmer (also du als Mutter) und die betroffenen volljährigen Personen unterschreiben (dein Sohn ab 18.Geb.). Unterschrift vom Vater braucht man also nicht!