hallo,ich lebe seit 36 jahren in der schweiz.hier ist es so,dass du bei einer kündigung die wohnung wieder im ursprünglichen zustand abgeben musst.das heisst:wenn die wände vor deinem einzug weiss gestrichen waren,müssen sie bei der abgabe auch wieder weiss sein.die kosten dafür musst du selber tragen.

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ich lebe selber seit x jahren in der schweiz.mit einer ordentlichen kündigung an den vermieter kannst du jeder zeit das mietverhätniss auflösen.

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