Das wird schwer. Kinder sind prinzipiell schon ein wichtiger Grund. Gerade wenn man nach der Erziehungszeit wieder in ein Beschäftigungsverhältnis einmündet und man keine entsprechende Teilzeitbeschäftigung angeboten bekommt. JEDOCH ist es so, dass man nur Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn man verfügbar ist und arbeiten kann. Sollte sie also ihren Job kündigen mit dem ARgument, dass sie nicht arbeiten kann wegen Kinder, wird das Arbeitsamt berechtigterweise fragen, zu welchen Zeiten sie denn überhaupt arbeiten könnte. Die müssen natürlich marktüblich sein. D.h. wenn sie sagt, ich kann nur von 8 bis 10 ist das nicht üblich.
Es spielen also sehr viele Faktoren eine Rolle. Ich kenne leider die Arbeitszeiten sowie Tätigkeit nicht. Aber am Besten wäre es, wenn deine freundin vorab mit einem Leistungsberater darüber spricht.