Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem:
Vor ca 2 Monaten habe ich mir ein Acer Aspire One Netbook bei einer kleiner Firma in Dresden via Internet bestellt.Heute, als ich ihn einschalten wollte, hatte das Netbook aufeinmal mehrere große Fleck am Bildschirm welche vom Inneren des Bildschirms kommen. Ich habe das Netbook nur geschlossen und geöffnet, es ist definitiv nie runtergefallen, ich bin draufgetreten oder sonstiges. Dies ist auch ersichtlich, weil das Netbook ausserhalb nicht mal einen Kratzer hat. ( Ebenso der Bildschirm ist sauber und kratzerfrei)
Jetzt habe ich mit dem Kundenservice telefoniert. Ihre Aussage: Alle zeichen deuten auf ein Displaybruch hin. (Habe jetzt mal gegoogelt und es scheint wirklich einer zu sein...) Ein Displaybruch ist laut Kundenservice definitiv KEINE Garantieleistung und ich müsse die Kosten der Reparatur selbst tragen.
Davon habe ich mich erst mal nicht beirren lassen und folgendes Schreiben aufgesetzt:
Betreff Computerreparatur durch Garantiegewährleistung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit verlange ich höflichst eine Reparatur meines Acer Aspire oder die Rückerstattung des Kaufbetrages.
Ich erkläre hiermit in voller Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Erklärung folgendes an Eides statt:
Bei meinem Notebook mit der Seriennummer --------- ist am heuten Tag (21. 07. 2011) ein Displayschaden entstanden.
Bei dem Defekt handelt es sich nicht um einen Transportschaden. Ich habe den Defekt nicht durch Herunterwerfen, Drauftreten oder dergleichen verursacht. Der Defekt entstand nach dem erneuten Öffnen des Netbooks.
Gemäß dem § 476 BGB, in dem es heißt:
"Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
bitte ich Sie um eine Rückmeldung Ihrerseits bezüglich der weiteren Vorgehensweise binnen zwei Wochen.
Viele Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Was meint Ihr, habe ich eine Chance? Kann man da vielleicht noch anders herangehen? Eine Rechtschutz habe ich leider nicht.
Liebe Grüße