Habe jetzt rausgefunden, dass bei möblierten (wie im Fall hier) Zimmern eine Kündigung bis 15. des gleichen Monats schon rechtens ist, wenn der Vermieter in der gleichen Wohnung lebt.

Ist das der Fall? Er wohnt zwar im gleichen Haus, jedoch ist der Wohnbereich (Küche, Bad, usw.) komplett getrennt und auf einer anderen Etage. Spricht man da von der gleichen Wohnung?

Wer kann § 573 BGB Abs. 3 hier anwenden?? http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html (Genauer in § 549 Abs. 2 Nr. 2)

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Danke schon mal für die ersten Antworten!

Sorry für die lange Ausführung, hoffe es steht jetzt wenigstens Alles drin.

Ob es Milben sind oder nicht, weiß ich natürlich nicht sicher, jedenfalls mit bloßem Auge gerade so sichtbare Tierchen in hoher Anzahl.

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...Fortsetzung...

Am 3.11.08 hat er mir unerwarteterweise eine schriftliche unbegründete Kündigung zum 30.11.08, "besser noch früher", ausgehändigt. Die Monatsmiete für den Nov. habe ich ihm vorher schon überwiesen. Gründe wollte er mir nicht nennen, auf Nachfrage hat er mir mit dem Kommentar "keine Diskussion" die Tür vor der Nase zugemacht. Er meinte nur nebenbei, dass eventuell irgendwann einmal das Zimmer auf Schädlinge untersucht und ggfs. saniert werden müsste. Ich bot ihm an, dafür das Zimmer für eine Woche zu räumen und währenddessen Urlaub zu nehmen. Diskutieren wollte er jedoch nicht. Seine Tochter meinte aus dem Hintergrund, Gründe müssten sie mir nicht nennen.

Meine Frage nun:

Ist sein Verhalten rechtens? Ich habe versucht zu recherchieren und herausgefunden, dass der Vermieter im Falle einer Ausbesserungsarbeit frühestens zum Ende des nächsten Monats (Dez.) kündigen darf, wenn er bis zum 3. Werktag schriftlich kündigt. Auch bei einem mündlichen Mietverhältnis? Eine Kündigung seitens des Vermieters ohne Angabe von Gründen ist wohl überhaupt nicht möglich. Bei anderen Gründen scheint es eine beiderseitige Frist von 3 Monaten zu geben.

Ich sehe mich natürlich nach anderen Unterkünften um, im Raum München ist dies jedoch so kurzfristig fast unmöglich.

Soll ich evtl. auf Mietminderung beharren und die Miete zurück überweisen? Laut einer Tabelle beträgt diese bei "erheblichem Schädlingsbefall" 100%.

Zur Krönung hat er im Anschluss den Waschkeller verriegelt, den mein Mitbewohner und ich laut mündlicher Vereinbarung zum Einzug und bisher ausdrücklich jederzeit mitbenutzen dürften. Nun haben wir keine Möglichkeit mehr, Wäsche zu waschen bzw. zu trocknen. Außerdem verbietet er uns, in unseren Räumen Gäste zu empfangen.

Vielen Dank schon im Voraus für jede Hilfe !!

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