Antwort
Es gibt meines Wissens 2 Arten von Kündigung. 1. die betriebsbedingte und 2. die personenbedingte Kündigung. Bei einer personenbedingten Kündigung müssen Abmahnungen vorausgegangen sein. Bei einer betriebsbedingten Kündigung reicht wohl schon "Wir kündigen aus betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum ...."