Meine Lösung:

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wie habt ihr das Problem gelöst?

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Mir ist bewusst, dass es schwieg ist die Reparaturkosten zu schätzen. Geht das Getriebe kaputt, dann sagt man "hätte ich vor 6 Monate verkauft". 

Mein Auto, 5 Jahre alt, hat jetzt ein Restwert von ca. 15.000,-. Das gleiche Modell (andere Generation) mit 9 Jahre hat ein Restwert von 6.000,-. 

Das heißt ein Wertverlust von 2.250,-/pro Jahr. Dazu kommt noch das in diesem Zeitraum Bremsen und Reifen erneuert werden müssen evt. auch Radlager und Stoßdämpfer. Des Weiteren wir der Versicherungsbeitrag für ältere Autos auch Steigen. Der Verbrauch ist größer als bei einem neuen Auto. 

Ich schätze die resultierenden Kosten dann auf 2750,-/Jahr und zusätzlich das Risiko, das eine teuere Reparatur ansteht. 

Im Zeitraum 2J-5J hatte ich nahezu die gleichen Kosten.

Aus meiner Sicht wäre es guter Zeitpunkt wieder einen Jahreswagen zu kaufen. 

Bei gleichen Kosten fahre ich ein neueres Auto. Das macht doch Sinn, oder wie sieht ihr das?

  


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Ich habe gerade folgendes Artikel gelesen:

http://www.contentmanager.de/redaktion-recht/schriftformerfordernis-fuer-kuendigung-eines-onlineportals-unzulaessig/

Also mein Vertrag mit dem Provider wurde Online abgeschlossen und sämtliche Kommunikation (Rechnung, usw.) läuft auch nur Online ab! Nur die Kündigung bedarf laut AGB den Postweg!

(P.S. da alles online läuft bin ich mit der Kündigung drauf reingefallen, habe nicht damit gerechnet)

Was meint ihr, sind die AGBs meines Provider nach dem Gerichtsurteil Landgericht München I (Az.: 12 O 18571/13; n.rkr.) unzulässig?

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Wenn die Gesetzeslage so ist muss ich das akzeptieren! Also das heißt wir haben völlig nutzlose Gesetze!

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