Hi
hab morgen Klausur in Wirtschaft und diskutier grad mit nem Freund nen Sachverhalt durch.
Es ist ja so, dass ein Verfügungsgeschäft Vorrang vor einem Erfüllungsanspruch hat.
Beispielsweise leiht sich Hans von Hugo ein Buch und verkauft es weiter an Egon.
Das Verpflichtungsgeschäft, dass aus dem Kaufvertrag zwischen Hugo und Egon entstanden ist, hat jetzt also Vorrang vor dem Anspruch, dass Hugo das Buch an Hans zurückgeben muss (soweit richtig oder ?)
Jetzt frage ich mich allerdings was ist, wenn Hugo mit Egon nur den Kaufvertrag abgeschlossen hat, aber das Buch noch nicht übergeben hat und Hans das Buch zu diesem Zeitpunkt bei Egon findet.
Ich meine der Kaufvertrag ist ja ein Verpflichtungsgeschäft, dessen Rechtsfolge ja die Verpflichtung zu dem Verfügungsgeschäft zur Übertragung des Eigentums und des Besitzes des Buches an Egon ist (+ das gleiche umgekehrt fürs Geld nochmal natürlich).
Bekommt Hans jetzt das Buch zurück, weil das Verfügungsgeschäft noch nicht stattgefunden hat, oder muss er es an Egon weiterverkaufen lassen und kann danach halt Schadensersatz fordern ?
Wäre für Hilfe sehr dankbar
Ist es jetzt so, dass