Können Erzieher/innen verpflichtet werden, in ihrer Kita zahlungspflichtig zu essen?
In unserer Kita sind die Mitarbeiter verpflichtet (nicht vertraglich, eher informell), am Mittagessen teilzunehmen und für das Essen zu bezahlen (pauschal € 1,00 pro Mahlzeit, allerdings bei Vollzeitmitarbeitern IMMER für 20 Tage im Monat, egal, ob man krank ist, Urlaub hat oder ein Feiertag ist). Begründet wird das mit dem pädagogischen Gedanken, dass die Erzieher beim Essen Vorbild seien und daher mitessen müssten. Wir als Mitarbeiter können diesen Gedanken zwar mittragen, sind aber der Meinung, dass der Träger der Einrichtung, wenn es einen pädagogischen Hintergrund hat, das Essen als Arbeitsmittel stellen muss und nicht darauf bestehen darf, dass es bezahlt wird. Sollen wir aber bezahlen, muss es uns freigestellt werden, ob und wann wir mitessen - finden wir jedenfalls. Da eigentlich alle Mitarbeiter nicht mehr mitessen möchten (einerseits wegen der Verpflichtung zu zahlen, andererseits wegen der Qualität des Essens), wäre es uns wichtig, eine andere Regelung zu finden und im Idealfall aus der Zwangseinziehung des Essensgeldes aussteigen zu können. Gibt es dazu eine Rechtsprechung? Vielen Dank für Eure Hilfe/Antworten!