Nein, darf er nicht. Er darf auch nicht den Mietvertrag nach lust und laune enden.Dafür braucht er deine zustimmung. Mein Rat:Vermieter schriftlich abmahnen,Miete kürzen(dazu brauchst Zeuge)und dann wird sich schon was tun.

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Zwischenablesungenkosten müßen die Ausweichende Mieter tragen. das besagen einige gerichte, bzw. Bundesgerichtshof. Eine Zwischenablesung könnt Ihr selbst mit eure Vermieter vornehmen. Hierzu gibt es keine vorschriften, muß nicht die Fachmann an Werk sein du kannst auch eine skale lesen. Hoffe dein Vermieter auch, die Vermietern verarschen gerne mit dem Fachmann!

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viele dank für ihre Antworten! ich kann euch jetzt sagen das diese Scharlatan unten volle unterstüzung des "Anwältekammer" steht, traut sich aber nicht an das Gericht ein Mahnbescheid zu beantragen. Er behielt auch meine originalunterlagen in seiner gewahlt Seit anfang November 08... bis heute weigert sich diese an mir raus zu geben... Er ist "RA Cawegn" aus 86825,Bad Wörishofen!!!!

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wenn die heizung und warmwasser ausfähllt kannst eine Einstweiligeverfügung bei der zuständige Gericht beantragen,in vorraus muss du dein Vermieter mahnen. Mietkürzung kannst du auch durchsetzten und die folge ist die Fristlose kündigung. Aufpassen Du bist in Beweispflicht wenn an das Gericht ankommt. Hast Zeuge? Temperatur aufnahme ca. 2x Täglich mit Zeuge? Ich würde lieber das Gespräch suchen..

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Liebe Herr Matthias, sobald Sie in die Mietvertrag eine extraentschädigung für die Garten Nützung hier 75,00€/Monat, vereinbart haben es ist durchaus möglich diese zu kündigen unter einhaltung des 3Monatigen Kündigungsfrist. Da diese Garten diese Anwesen gehört, können Sie die Pflege dafür auf die Mieter aufschlagen bzw. Nebenkosten. Normalerweise zahlt mann nicht extra für Gartennützung, mann darf diese benützen, die kosten sind schön in die Wohnungskaltmiete mitdrin.

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Ein Mietvertrag ist auch ein Vertrag für welche gesetzliche vorschriften gelten. Du muß erst eine schriftliche Mahnung von -Vermieter erhalten. Das muß per Einschreiben geschehen, da Vermieter beweisen muß das diese dir eingegagen ist. Allerdings die Gerichte prüfen diese nicht, die erlasen einfach die Mahnbescheid, du kannst diese wiedersprechen oder innerhalb 14 Tage von Mahnbescheid eingang die schuldige Beträge zahlen ohne die Mehrkosten. Diese trägt die Antragsteler-dein Vermieter. Ohne eine in voraus zugegangene Mahnung es ist nicht zulässig ein Mahnbescheid zu beantragen. Aber Vorsicht! Wenn Du mit 2 Monat Miete in Verzug bist, kann dein Vermieter dir Kündigen! Ich kann dir raten mit dein Vermieter zu reden, da ein streit geht meistens zu Vermieter gunsten aus. Hast bei ARGE schön nach Hilfe gefragt?

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