Sehr geehrte Damen und Herren,
mitte vergangenen Jahres bezog ich noch Leistungen der Jobbörse.
Diese Zahlte mir dann jedoch einen Monatsbeitrag zu viel. in Dieser Zeit war ich schon in einem Arbeitsverhältniss.
Daraufhin Schrieb ich dem Amt an eine allgemeine Email Adresse den Sachverhalt.
Jetzt meldet sich das Amt bei mir, mit einer Email ohne Text, nur ein Anhang eines Aufhebungsbescheides mit Zahlungsrückforderung und Kontodaten.
das Zahldatum ist in dieser Email bereits abgelaufen, bedeutet ich habe bereits nicht gezahlt.
Ich frage mich nur, ob ich diese Email überhaupt für voll nehmen kann,
die absendeadresse ist mir bislang nicht bekannt, die Email könnte auch dubios sein, oder im Spam ordnet gelandet sein.
Kann man denn eine Mail mit einer Zahlungsaufforderung per Email senden?
Finde das recht dubios, zumal die frist eh schon verstrichen ist.
Sollte ich die Email ignorieren?
Mit freundlichen Grüßen,
michmich