Wenn ich das richtig verstanden habe, sind Rufschädigung, üble Nachrede, oder Verleumdung immer mit Unwahrheiten verbunden, die wissentlich oder unwissentlich verbreitet werden. Wie sieht es aber aus, wenn es sich nachweislich um Wahrheiten handelt? Konkret... wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, einen Brief an jemanden schreibe, um ihn über eine andere Person durch intime Details "aufzuklären". Könnte dies einen Strafbestand ausmachen? Und einen Schritt weiter gedacht. Wenn dieser Brief nicht nur an eine Person gerichtet ist, sondern mehrere Empfänger erreicht (aber nicht öffentlich, bspw. im Internet). Welche "Gesetze" bzw. Tatbestände würde das berühren?