Hallo! Ist es möglich, dass ein Erbschein ausgestellt wird auch wenn keine Geburtsurkunde vorgelegt werden kann?
Im Freundeskreis gibts folgenden Fall: Mann verstorben, die Geburtsurkunde der Frau nicht auffindbar. Die Frau stammt aus einer Region, die vor dem 2. Weltkrieg deutsch war und inzwischen polnisch ist. Dementsprechend dürfte es zeitaufwendig und nervenaufreibend sein, von dort ein Ersatzdokument zu erhalten. Darf der Erbschein wirklich nur ausgestellt werden wenn das Ersatzdokument vorgelegt werden kann oder gibt es in solchen Fällen irgendwelche Ausnahmen damit mann den Stress vermeiden kann. Die Hochzeitsurkunde liegt z.B. vor.
Vielen Dank für eure Antwort
Michi