Erstmal Danke für die Antworten.

Habe mir jetzt die Dienstkennummer von dem Polizisten geben lassen.

Seine Aussage als ich sagte das er damit eventuell eine Straftag begangen hat war:

Das er nach Ausübung der Tat 3 Tage Zeit hat einen richterlichen Beschluss zu organisieren. (Heute ist Tag 3)

vorher gilt es wie schon erwähnt als Gefahr in Verzug da kein Versicherungsschutz besteht.

Wobei das Fahrzeug noch auf mich angemeldet ist und Versicherungsschutz ebenso besteht.

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