Das einfachste stell einen Antrag an das zuständige Versorgungsamt mit entsprechenden Unterlagen deines Arztes/Ärztin mit entsprechenden befunden und war die Entscheidung ab, gegen die du dann explizit mit Ärzten Einspruch erheben kannst. Denke das ist der einfach und sichere Weg. michael

...zur Antwort

Grundsetzlich kann man mit dem personenbezogenen blauen und roten (behinderten) Parkausweis an öffentlichen Parkplätzen die bewirtschaftet sind, an denen man zahlen müsste, kostenlos parken (24 Stunden). Anders sieht es aus auf privaten Parkplätzen, hier hängt es vom Betreiber ab eventuell am Kassenhäuschen oder Parkplatz Waechter anfragen, ob Parkgebühr entrichtet werden muss.

...zur Antwort