soooo ich danke euch allen die mir die angst genommen haben:-)

ich war nun heute bei der polizei und siehe da ich hab sie wieder,

es war kein vergehen nichteinmal eine ordnungswiedrigkeit, das transportieren ungeladener  luftdruckwaffen (fünfeckF) gibt es keine regeln wie und wo man sie aufbewahren muss. somit haben sie mich darum gebeten sie doch nechstes mal vorsichtiger zu verstauen damit keine missverständnisse mehr entstehen können.

mit einem warmen hände druck und ein mega strahlen begab ich mich dann nun wieder mit meinen waffe auf dem nachhauseweg und war anschlissend gleich wieder beim schießen im sport verein

 

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mein vergehen wird nach dem §§94,98 straffprozesordnung angefächt beschreibung is gaspistole marke umarex cal.4,5mm f

bekomm ich diese waffe den dann wieder?

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danke es war eine co2 waffe ich habe sie ja wirklich nur von a nach b transportiert und ich sagte ja auch ich habe sie frei erworben und der waffenhändler sagte ja damals auch das transportieren dieser waffe bei nem umzug sei normalerweise kein problem

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