Vor ca. 10 Jahren wurde an unserem Haus noch vom Vorbesitzer die Hälfte der uralten Holzfenster getauscht.
Mit einem Fenstersystem, bei dem der Flügelrahmen von außen nicht sichtbar ist. Das gibt eine schöne, große Glasfläche.
Damit sind natürlich die beiden Dichtungen, die das Glas im Flügel von innen und außen halten/abdichten flächig sichtbar,
was aber nicht auffällt, da sie farblich zum Rahmen passten.
Wir wollten nur die verbleibenden Fenster ebenfalls erneuern, mit dem Ziel, ein möglichst einheitliches Aussehen der Fassade zu erreichen.
Daher wählten wir dieselbe Fensterbau-Firma und dasselbe Fenstersystem.
Bei der Beratung und beim Aufmaß wurde das Ziel des möglichst einheitlichen Aussehens auch erwähnt,
wobei allerdings beim Aufmaß der Fokus mehr darauf lag, trotz der anderen Einbaulage der zu tauschenden Fenster (im Vergleich zu den früher getauschten)
ein gutes Gesamtbild zu erreichen.
Und genau das ist nun das Problem – in den neu installieren Fenstern sind die Dichtungen schwarz!
Somit sieht man von außen ein weißes Fenster, in dem die Fensteröffnung von einem breiten schwarzen Rand (ca. 5-6 cm) umgeben scheint.
Besonders mit Vorhängen dahinter sieht das ausgesprochen seltsam aus und passt vor allem überhaupt nicht mehr zu den anderen, früher getauschten Fenstern.
Nun haben wir vom Fensterbauer die Aussage, dass der Hersteller diese Fenster nur noch mit schwarzen Dichtungen anbietet – aber das hat uns natürlich vorher niemand gesagt.
Ansonsten hätten wir dieses Flügelprofil sicher nicht gewählt.
In der Auftragsbestätigung ist auch nicht davon die Rede, dass die Dichtungen schwarz sein würden. Tatsächlich werden die Dichtungen gar nicht erwähnt.
Dummerweise habe ich auch nicht darauf geachtet – schon weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass jemand ein weißes Fenster mit flächig sichtbaren schwarzen Dichtungen ‚verzieren‘ würde.
Welche Möglichkeiten haben wir nun, das würde mich interessieren.
Wie würde ein Gutachter diesen ‚Schaden‘ bewerten?
Wir halten jetzt erst mal die Restzahlung zurück (abgesprochen mit der Firma), aber letztlich wollen wir vor allem ein gut aussehende Fassade.
Ich bin jetzt beim Stöbern in den Unterlagen des Herstellers auf die Idee gekommen, dass im selben Rahmen offenbar auch andere Flügelprofile desselben Systems einsetzbar sind.
Da gäbe es noch eines mit einem zwar sichtbaren, aber mit 28mm relativ schmalen Flügelrahmen.
Das sollte, wenn es auch nicht das ist, was wir wollten, optisch deutlich besser aussehen.
Was kann man tun um dieses Ziel zu erreichen?
Gibt es eine Schlichtungsstelle ? Es muss ja nicht immer gleich ein Anwalt sein.
Würde dieser hier überhaupt ein Chance sehen, das durchzusetzen?
Schon mal vorab danke fürs Nachdenken und vielleicht ein paar Tipps/Meinungen.