Kindesunterhalt Leistungsfähigkeit (hier der Mutter)?

Hallo,

Meine Kinder (4 und 8 Jahre) bekommen von mir den Mindestunterhalt. Nach der jeweiligen Tabelle, plus Übernahme der PKV durch mich. Meine EX hat im September 2016 durch ihren RA angemerkt, dass sie mehr Unterhalt haben will. Sie habe damals einer Festlegung auf den Mindestunterhalt zugestimmt. Ich zahle für die Kinder Unterhalt, keine Frage...

Nun wird wild hin und her berechnet.

Eine Frage, die sich mir auftut:

Ich zahle Schulden, welche sich im Rahmen der Trennung zwangsläufig ergeben haben zurück. Meine EX-Frau hat 160.000 € Bar Auszahlung bekommen. Ich das ehem. Einfamilienwohnhaus dafür belastet und bewohne es weiter selbst. Nun wird mir vorgehalten ich würde in einem grossen Haus wohnen und ich könne mich verkleinern und desw. in eine höhere Stufe in der DD- Tabelle gehen.... Sie ist wieder verheiratet und hat ein Einkommen von ca. 1.200€ hinzu der Mindestunterhalt und Kindergeld, ca, 2.000€. Hinzu verdient ihr neuer Mann ca. 4.000€ netto. Klar das dieser nicht für meine zwei Kinder haften soll, nur wie wird die Leistungsfähigkeit gesehen? Ich bin auch wieder verheiratet und meine Frau verdient deutlich weniger als ich (3.000€ zu 1.800€). Mir bleibt nach Abzug aller Schulden weniger dem Mindestbehalt >1.500€ Meine Ex-Frau geht von 3.000€. netto aus. Ohne Schuldenzahlungen, sonst. Kosten. Wie ich wohne sei mein Problem.

Ist bei Einkommen nach den Süddeutschen Leitnien das eigene Einkommen gemeint oder das neue Familieneinkommen?Frau/Mann + neuer Partner geteilt durch 2?

  1. Minderjährige Kinder 12.1 Der betreuende Elternteil br aucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils (§ 1606 III 2 BGB), oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB).

Werden die 160.000€ die gut auf Ihrem Konto liegen, wie sie meint nicht betrachtet?

Danke VG

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Danke für die Anworten. Mit den Fakten soll sich der Anwalt weiter beschäftigen...

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Hallo. Hat jemand eine Idee? Danke.

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