Antwort
Oder muss ich eine Zusammenfassende meldung machen und bekomme meine Steuer dann wieder?
Oder muss ich eine Zusammenfassende meldung machen und bekomme meine Steuer dann wieder?
also heißt das ich muss den netto Betrag immer selbst errechnen da ja der Betrag immer angeben inkl. Mwst!!!
Also ist das Brutto und ich muss selbst netto errechnen?
das alles nicht Hilfreich, das Problemist ja das unsere Händler aus Frankreich kommt und es ein innergemeintschaftlicher erwerb ist.
und als entsumme steht immer:
Mwst.= 0.00%
Gesmmt (inkl. Mwst.) = 51,01
so steht das auf der Rechnung und unten die 2 § noch
Freistellung von der Mehrwertsteuer nach Artikel 138 der Europäischen Direktive 2006/112/CE vom 28. November 2006.Freistellung von der Mehrwertsteuer nach Artikel 262 ter-I des CGI (französisches Recht).