Hallo,
Ich bin durch eine vergangene Straftat wegen Einbruchdiebstahls in einem besonders schweren Fall damals zu einer 3 Jährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auflagen gabs soweit keine außer paar Sozialstunden.
In dieser Bewährungszeit befinde ich mich noch ( ca. 2 Jahre her ).
Nun war eben die Polizei bei mir und erzählte ich bin beschuldigt der Amtsanmaßung, sowie Nötigung durch dichtes auffahren mit einem Blaulicht in meinem Auto! Dieses Blaulicht wurde natürlich eben auch direkt schon sichergestellt!
Zur Tat kann ich nur sagen, das ich es kurz bevor ich zu mir in die Straße abbiege angemacht habe im Auto, und ja es befand sich ein anderes Auto vor mir welches ich überholt habe, aber normal und mit normaler Geschwindigkeit! Danach bin ich dann abgebogen zu mir nach hause! Diese Aktion ging vielleicht 10sek. Klar der der überholte das vielleicht nicht lustig fand und dies Anzeigte bei der Polizei!
Meine Frage, was erwartet mich nach dieser Straftat bzw. sind es ja zwei, in meiner Bewährungszeit?
Unnötige Kommentare wie du bist voll der coole und denk mal nach, könnt ihr euch sparen! Das ist eine normale Frage, die ich gern beantwortet hätte und keine Therapie die mir sagen soll wie cool ich bin durch meine dummen Aktionen!
Danke Beste Grüße