@isomatte

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich wohne zusammen mit meiner Mutter, die nicht arbeiten kann, daher ALGII auch für mich.

Heißt das, dass mir, zumindest bisher, 30€ mehr von meinem Kindergeld/meiner Halbweisenrente uanrechenbar zustanden? Und ist das jetzt nicht mehr so wegen meinem Einkommen aus dem FSJ?

Ja, ich habe meinen Arbeitsvertrag erst sehr spät unterzeichnen können und daher ist es zu dieser Überzahlung gekommen, die ich nun ausgleichen muss. Aber das heißt ja auch, dass mir jeden Monat von meinem FSJ-Verdienst 160€ abgezogen bzw. dieser Betrag angerechnet wird, was ja auf dasselbe für mich hinausläuft.

"Diese Pauschale musst du nicht entrichten,sie wurde dir nur theoretisch von deinem Kindergeld / Waisenrente abgezogen und hat somit dein anrechenbares Einkommen verringert und deinen evtl.ALG - 2 Anspruch erhöht." - Das hört sich so an, als dürfte ich sogar 30€ mehr Einkommen als normal erzielen, wenn mein anrechenbares Einkommen sich verringert hat und sich mein Anspruch erhöht...

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Leider wurde mir die Möglichkeit, eine genauere Erklärung zu meiner Frage zu geben, nicht angezeigt.

Also: Ich mache ab diesem Monat ein FSJ, beziehe aber ALG II und somit muss natürlich meine Vergütung angerechnet werden. Ich erhalte auch Kindergeld und Halbwaisenrente.

Von meiner Vergütung in Höhe von 330€ wurden mir nun 160€ in Anrechnung gestellt, obwohl der Bund eigentlich 200€ als Freibetrag stellt - wegen der 30€-Versicherungspauschale.

Zitat: "Es wurde eine FSJ-Vergütung von 330,00 Euro bei Ihnen angerechnet, hiervon gewährt der Bund 200 Euro als Freibetrag (an Stelle der 30-Euro-Versicherungspauschale nach ...). Da Sie jedoch weiteres Einkommen aus Kindergeld und Halbwaisenrente beziehen, wurde die 30-Euro-Versicherungspauschale bereits dort in Abzug gebracht. Somit verbleibt ein Freibetrag von 170€. Somit ergibt sich eine Überzahlung von 160€."


Was genau hat es mit dieser 30€-Versicherungspauschale auf sich, inwiefern wurde sie "bereits dort - bei meinem Kindergeld/meiner Halbwaisenrente - in Abzug gebracht"? Wurde mir die schon zuvor abgezogen z.B. an meinem Kindergeld (habe gerade mein Abi gemacht und habe zum ersten Mal Erwerbseinkommen) oder kommt das erst durch meine Erwerbstätigkeit (obwohl die Vergütung ja auch eigentlich gar kein Erwerbseinkommen ist, sondern eine schlichte Vergütung)? Und muss ich diese Pauschale überhaupt an das JobCenter zusätzlich entrichten? Und muss ich sonst noch etwas dazu wissen...?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe...

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