Hallo liebe Leser !
Ich habe ein vorläufiges zahlungsverbot / Pfändngsbeschluß bekommen.
Ich bin selbständig im nebenerwerb und bekomme ALG II da mein Nebeneinkommen nicht ausreicht um mein lebensunterhalt zu bestreiten.
so muß ich jeden monat auch meine Gewinn und Verlustrechnung der ARGE vorlegen.
Jetzt habe ich auf eine Gage ( da ich Künstler bin ) ein Pfändungsbeschluss bekommen
Dieser wurde vom 3.Schuldner komplett an den Schuldner weitergegeben.
Da ich jedoch die Gage in den Gewinn mit einrechnen muß, wird mir diese auch vom ALG II abgerechnet. Jetzt bekomme ich anstatt 630 euro inkl. MIete nur noch 330 euro für den Monat on der Arge weil die meinen ich habe die 300 euro bekommen !
Muß mir jetzt die ARGE das Geld zahlen, oder muß ich Einspruch gegen die Zahlung vom 3. Schuldner zum Schuldner einlegen ??
Kann ich trotz Pfändungsbeschluss nochmal um Ratenzahlung beten ?
Und wie sieht das aus mit Gagen Pfändungen da es ja ein einmal lohn ist und ich was gelesen habe dass der Höherpfändbar ist als ein monatseinkommen ?
Ich habe jedoch gar nichts ausgezahlt bekommen trotz pfädnungsfreibetrag !
wie hoch ist dieser bei gagen oder einmal löhnen und wie kann ich dass mit der ARGE bzw dem 3.Schuldner regeln !?
lg und danke !